Gibt es Neuigkeiten? Haben wir bereits Akteneinsicht erhalten?
Zu Beginn eines jeden Mandates sprechen wir intensiv mit der Mandantschaft darüber, wie langwierig und geduldraubend Strafverfahren sind.
Hierzu treffen wir die folgenden Orientierungspunkte:
- Sobald es Neuigkeiten gibt, melden wir uns (insb. hinsichtlich der Akteneinsicht). Es ist nicht erforderlich, regelmäßig nach dem Verfahrensstand zu fragen - dies verzögert im unangenehmsten Fall Abläufe und hemmt Effizienz.
- Wir vergessen Sie nicht.
- Sobald etwas unüblich abläuft, werden wir dies bemängeln und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
- Das Strafverfahren wird voraussichtlich länger dauern, als Sie es sich gerade vorstellen.
Verfahrenslänge
Strafverfahren stehen zwar unter dem Beschleunigungsgrundsatz. Trotz dessen dauern Sie im Regelfall viele Monate, gelegentlich mehrere Jahre. Die genaue Länge hängt vom Vorwurf und dem Ermittlungsaufwand ab. Manche Ermittlungsmaßnahmen benötigen viel Zeit, jedenfalls in organisatorischer Hinsicht sind juristische Behördenabläufe langwierig. Juristische Mühlen mahlen langsam. Neben Ihrem Verfahren liegen den Behörden auch zahlreiche andere Verfahren vor, die ebenso wichtig sein können. Organisatorische Beschleunigungen/Bevorzugungen können vor diesem Hintergrund nur erwirkt werden, sofern diese auch verhältnismäßig und umsetzbar sind. Teilweise gibt es kaum oder nur beschränkte Möglichkeiten, auf eine Beschuldigung hinzuwirken - und das auch nur, wenn das Verfahren zeitlich schon außerhalb der Norm liegt. Normale Verfahrenszeitabläufe lassen sich im Regelfall nicht beschleunigen und müssen hingenommen werden.
Die Essenz dessen ist, dass juristische Verfahren den Beteiligten einiges an Geduld abverlangen. Die Verzögerung liegt jedenfalls nicht an uns.
Insbesondere der Moment bis zur ersten Akteneinsicht kann nervenaufreibend sein. Ob und wann diese gewährt wird, ist vom Einzelfall abhängig. Droht das Verfahren, durch die Akteneinsicht beeinflusst zu werden? Gibt die Akte schon etwas her (z.B. Inhalte zu Vernehmungen)? Laufen gerade andere Maßnahmen? Ist die Akte gerade bei einem anderen Verfahrensbeteiligten?
Sie werden es ohne Frage erfahren, wenn Akteneinsicht gewährt wird.
Die sinnvollste Akteneinsicht ist die am Ende der Ermittlungen. Denn zu diesem Zeitpunkt sinkt die Wahrscheinlichkeit für Überraschungen oder Lücken. Es gibt eine gute Grundlage, um damit zu arbeiten, da alle derzeit ermittelbaren Informationen zusammengetragen wurden und vor diesem Hintergrund vollumfassend ausgewertet werden können. Eine Akteneinsicht z.B. ohne vollständige Aussagen des Belastungszeugen, ohne Gutachten oder Auswerteberichte oder ohne vollständige Informationen zu Ermittlungsmaßnahmen, kann keine solide Strategie begründen. Daher ist es zwingend erforderlich, geduldig zu sein. Geduld hilft für überstürzten Entscheidungen und unbedacht herbeigeführten Informationen für die Gegenseite. Geduld hilft, eine fundierte Strategie zu erstellen, die Ihnen möglicherweise den Kopf rettet. Nichts ist gefährlicher als unvollständige Informationen.
Kanzleiorganisation rund um Ihren Fall
Wir vergessen Sie nicht. Ihr Fall ist organisatorisch bei uns eingebettet und steht unter regelmäßiger Überprüfung. Zeiträume sind kalkuliert, Maßnahmen eingeplant und zeitlich strukturiert. Wir wissen, ab wann etwas außerhalb der Norm fällt. Wir haben die Justiz für Ihren Fall im Blick und arbeiten entsprechend strategisch.
Überlassen Sie bitte uns die Einschätzung zu Zeiträumen und Maßnahmen zur Akte und Ihrem Fall. Geben Sie uns die Möglichkeit, effizient zu arbeiten. Geben Sie uns die Möglichkeit, eine Strategie zu verfolgen, ohne es sich mit der Justiz wegen zeitlicher Druckausübung zu verspielen.
Sie werden es unaufgefordert erfahren, sobald es Neuigkeiten oder Akteneinsicht gibt.
Vertrauen Sie darauf, dass wenn wir uns nicht bei Ihnen melden, es keine Auffälligkeiten oder Neuigkeiten gibt. Vertrauen Sie uns.