Wohnungsdurchsuchung wegen eigenem Kind - Verdacht auf Kinderpornographie - was tun?

Bei Strafverfahren, in denen Personen verdächtigt werden, Kinderpornographie zu besitzen oder zu verbreiten, steht im Regelfall bei Vorliegen eines Anfangsverdachts eine Wohnungsdurchsuchung mit Beschlagnahme aller Speichermedien (Handy, Laptop, USB Sticks, Festplatten etc.) ins Haus. Solche Verdachtsmomente treten allen voran dann auf, wenn im Internet verdächtiges Material hochgeladen oder verschickt wurde - auch bei Snapchat oder Instagram. Aus diesem Grund geraten auch immer mehr Jugendliche in den Verdacht derartiger Delikte.

Falls es zu einer Wohnungsdurchsuchung kommt, weil Ihr Kind im Verdacht steht, Kinderpornografie zu besitzen, ist es wichtig, besonnen und strategisch zu reagieren. Hier sind die wichtigsten Punkte:


1. Ruhe bewahren & keine Widerstände leisten

  • Lassen Sie sich nicht zu impulsiven Reaktionen hinreißen.
  • Leisten Sie keinen Widerstand, da dies zu eigenen Strafbarkeiten führen kann.
  • Notieren Sie die Namen und Dienststellen der Beamten.
  • Machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf oder sexuellen Neigungen. Achten Sie darauf, dass auch Ihr Kind keine Angaben macht.
  • Geben Sie keine PINS heraus.


2. Durchsuchungsbeschluss prüfen

  • Verlangen Sie Einsicht in den Durchsuchungsbeschluss. Dieser muss von einem Gericht ausgestellt sein (Ausnahme: Gefahr im Verzug).
  • Überprüfen Sie im Durchsuchungsbeschluss:
    • Wer ist beschuldigt? (Ihr Kind oder eine andere Person im Haushalt?)
    • Welche Räume oder Gegenstände dürfen durchsucht werden?
    • Worum geht es genau? (Tatzeit, Verdachtsmoment, Beweismittel)
    • Ist der Durchsuchungsbeschluss maximal 6 Monate alt?
  • Unterschreiben Sie nichts.


3. Keine Aussagen ohne Anwalt

  • Weder Sie noch Ihr Kind müssen etwas sagen!
  • Sie sind nicht verpflichtet, Passwörter oder PIN-Codes herauszugeben.
  • Fordern Sie, dass Ihr Anwalt anwesend ist. Falls keiner verfügbar ist, machen Sie keinerlei Aussagen.


4. Dokumentation & Zeugen

  • Falls möglich, notieren oder fotografieren Sie, was beschlagnahmt wird.
  • Verlangen Sie eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls.
  • Falls Dritte (z. B. Nachbarn, Mitbewohner) anwesend sind, können diese als Zeugen dienen.


5. Sofort einen Anwalt kontaktieren

  • Ein Fachanwalt für Strafrecht sollte die nächsten Schritte übernehmen.
  • Der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob Beschlagnahmungen oder Durchsuchungen angefochten werden können.
  • Nehmen Sie direkt ungestört telefonischen Kontakt zu Ihrem Anwalt auf. Unsere Nummer für derartige Fälle lautet:  0152 - 0926 1874 


6. Unterstützen Sie Ihr Kind – aber setzen Sie sich auch mit der Situation auseinander

Ihr Kind könnte durch die Situation erheblich belastet sein. Sprechen Sie darüber ohne Druck auszuüben. Ggf. könnte nach Rücksprache mit einer Anwältin eine Therapie sinnvoll erscheinen.


Die Speichermedien werden nun ausgewertet. Dies wird dauern. Die Zeit sollte jedoch tatkräftig genutzt werden, um eine Strategie vorzubereiten und möglicherweise schon durchzusetzen. Übernehmen Sie die Kontrolle in dem Verfahren.


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Rechtsanwältin Hannah Funke - Anwalt für Sexualdelikte

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