Woher haben die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis von kinderpornographischen Inhalten?
Die wichtigsten Quellen, aus denen sich ein konkreter Anfangsverdacht für Kinderpornographiedelikte nach § 184b StGB ergeben, sind mitunter die Folgenden:
Über die US-Organisation "National Center for Missing and Exploited Children"
Werden bei amerikanischen Providern (z.B. SnapChat oder Instagram) kinderpornographische Inhalte hochgeladen, indem man diese beispielsweise speichert oder verschickt, muss der Provider einen Report an die og. Organisation schicken. Diese informiert die deutschen Behörden und es kann aufgrund dieses Anfangsverdachtes ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. In der Regel wird die IP-Adresse nachverfolgt, über die der Provider den Hinweisreiz erhalten hat, also durch den z.B. das Video verschickt wurde.
Über andere Strafverfahren
Andere Strafverfahren führen oftmals eins zum anderen. Wenn eine Person ermittelt wird und Speichermedien und Chatmodule sichergestellt werden, kann sich hierdurch verfängliche, strafbare Kommunikationen oder andere Zusammenhänge mit weiteren Personen beweisen lassen. Wenn beispielsweise durch die Sicherstellung des Laptops von Person A sodann Chatverläufe an Person B ausgewertet werden können, dann wird nicht mehr nur wegen Person A, sondern dann auch wegen Person B ermittelt. Nicht selten werden ganze Massenverfahren in Gang gesetzt, wenn Pädophilenringe, Tauschbörsen oder Plattformen hochgenommen werden.
Über Hinweise und Anzeigen Dritter
Wenn Dritte direkt die Behörden einschalten, kann hierüber ebenfalls ein Verfahren in Gang gesetzt werden. Das kann zum Beispiel passieren, wenn einem über irgendwelche Chatportale ungefragt kinderpornographische Inhalte zugeschickt werden und die Person, der das geschickt wurde, die Verbreitung der Polizei meldet.
Ermittlungspersonen im Internet
In entsprechenden Chatportalen oder Foren können sich auch verdeckte Ermittler herumtreiben und den Besitz entsprechender Inhalte in Erfahrung bringen.
All diese Verfahrensinitiativen begründen einen Anfangsverdacht. Eine Verurteilung allein darauf ist selten möglich. Es muss vielmehr im Zuge einer Durchsuchung entsprechendes Material sichergestellt und sodann ausgewertet werden.
Unser Tipp: Verfahren zu Kinderpornographie sind nicht nur stigmatisierend, sondern auch rechtlich mit erheblichen Strafen versehen. Eine Verfahrenseinstellung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen ansatzweise möglich. Kümmern Sie sich zeitnah um Beratung durch einen Anwalt für Sexualdelikte. Sollte eine pädophile Störung zugrunde liegen, wenden Sie sich hierfür an Anwälte, die sich genau dazu auskennen.