Welche Strafe habe ich in meinem Sexualstrafverfahren zu erwarten?

Die Straferwartung bei Sexualdelikten in Deutschland hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Diese Delikte werden nach dem Strafgesetzbuch (StGB) behandelt und umfassen eine Vielzahl von Taten, von sexueller Belästigung bis hin zu schweren Vergehen wie Vergewaltigung. Bei der Strafzumessung werden sowohl die Umstände der Tat als auch die persönlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt. Hier ist eine Übersicht über die wesentlichen Aspekte:

Strafrahmen bei Sexualdelikten



Strafzumessungserwägungen

Schwere der Tat

  • Art und Ausmaß der körperlichen und psychischen Gewalt.
  • Dauer und Intensität des Übergriffs.
  • Auswirkungen auf das Opfer, körperlich und psychisch.


Tatbegehung

  • Einsatz von Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen.
  • Mehrere Täter oder Bandenbeteiligung.
  • Planung.
  • Ersttäter oder einschlägig vorbestraft.


Opferbezogene Faktoren

  • Alter und Schutzbedürftigkeit des Opfers.
  • Vertrauensverhältnis zwischen Täter und Opfer.
  • Besondere Verletzlichkeit des Opfers.


Persönlichkeit des Täters

  • Vorstrafen, insbesondere für ähnliche Delikte.
  • Persönliche und soziale Umstände.
  • Reue und Einsicht in die Tat.
  • Pädophilie und weitere psychische Störungen.
  • Vorgeschichte.


Täter-Opfer-Ausgleich

  • Bemühungen um Schadenswiedergutmachung.
  • Einvernehmliche Regelungen mit dem Opfer.


Verhalten nach der Tat

  • Kooperation mit den Ermittlungsbehörden.
  • Bemühungen um Therapie oder Beratung.
  • Ersparen der Beweisaufnahme und damit der Vernehmung der Opferzeugin zur Gerichtsverhandlung (gerade bei Kindesmissbrauch wichtig).
  • Geständnis, Reue, Unrechtsbewusstsein.


Weitere Erwägungen bei Kinderpornograhie

  • Pädophilie und Therapie; Arbeit in sozialem Bereich oder andere Kontaktaufnahme zu Kindern?
  • Menge der gefundenen Inhalte
  • Abbildungsart: Missbrauchshandlungen oder nur Posing?
  • Alter der abgebildeten
  • Handlung: Nur Abrufen oder sogar Verbreitung?



Bewährung oder Haft

Ob bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe die Haft abgesessen werden muss oder eine Aussetzung zur Bewährung in Betracht kommt, richtet sich zum einen nach der Tat, aber auch dem Täter. Nur eine Verurteilung bis zu zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Darüber hinaus muss eine sogenannte positive Sozialprognose begründet werden können. Es muss also glaubhaft dargelegt werden können, dass sich der Täter die Bewährung schon als Warnung ausreichen lässt und ausreichend in der Gesellschaft integriert ist.



Abhängigkeit von der Verteidigungsstrategie

Die Strafzumessung bei Sexualdelikten ist ein komplexer Prozess, der von vielen individuellen und fallbezogenen Faktoren abhängt. Der Schutz der Opfer und die Schwere der Tat stehen dabei im Vordergrund, gleichzeitig werden aber auch die Umstände und die Persönlichkeit des Täters berücksichtigt. Entscheidend ist, dass jedes Sexualdelikt einzeln und unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte bewertet wird, um eine gerechte und angemessene Strafe zu finden. Je positiver die Strafzumessungsgesichtspunkte sind, desto niedriger wird das Strafmaß. Daher ist eine gute Strafmaßverteidigung entscheidend, wenn man nicht streitig sondern geständig verteidigt.

Beläuft sich die Verteidigungsstrategie auf ein streitiges Verfahren, ist natürlich auch eine Verfahrenseinstellung oder ein Freispruch je nach Beweis- und Rechtslage möglich. Dafür besteht auch das Risiko einer höheren Verurteilung. 

Eine pauschale Auskunft ist daher nicht möglich und kann von der Anwältin nur anhand Ihres Sachverhaltes annäherungsweise einschätzen. Es sollte mit dem Anwalt dringend erörtert werden, ob eine streitige oder geständige Verteidigung unter Beweis- und Rechtslage sinnvoll ist. 


Wichtig ist letztlich, dass Sie sich einen Anwalt für Sexualdelikte suchen, um die bestmögliche zu erarbeitet und sodann gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht auch umsetzen zu können. 
Viele Kanzlei versprechen an dieser Stelle utopische Ergebnisse, Freisprüche und Verfahrenseinstellungen sind dort angeblich an der Tagesordnung. Fakt ist: Sexualdelikte haben durchaus eine höhere Freispruch - und Einstellungsquote als andere Strafverfahren. Da vieles von der Zeugenaussage der Belastungszeugin abhängt. Daher ist es wichtig, sich eine Verteidigerin zu suchen, die nicht nur gute Mine zu bösem Spiel machen kann, sondern auch klug und zielführend vernehmen kann. Eine Verteidigungsstrategie erstellt, die den Mandanten nicht nur beeindrucken soll und letztlich absolut realitätsfern ist, sondern die gut geplant auch gut umsetzbar ist. Ich möchte Ihnen ans Herz legen, dass die obigen Strafen nicht in Stein gemeißelt sind. Aber sie sind möglich und das sollten Sie auch unter den Versprechungen anderer Rechtsanwälte nicht vergessen. Daher möchten wir mit Ihnen zusammen klug, dynamisch, kritisch, freundlich und mutig sein.