Welche Beweise und Indizien gibt es zu Kinderpornographie-Verfahren?

Wird Ihnen beispielsweise die Verbreitung oder der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen, hängen die dazugehörigen Beweise und Indizien auch davon ab, wie man überhaupt auf Sie gekommen ist.

Möglich sind beispielweise

  • Auswertungen von Chats aus anderen Strafverfahren und dadurch Hinweise auf Ihre IP-Adresse
  • Hinweise von der US-Organisation "National Center for Missing and Exploited Children" und dadurch Hinweise auf Ihre IP-Adresse oder Nutzungsdienstinformation (beispielweise Nutzername und dazugehörigen Daten von Instagram)
  • Zeugenaussagen von Personen, die Dateien zugeschickt bekommen haben 
  • Beschuldigteneinlassungen aus anderen Verfahren 



Daran schließen sich oft Ermittlungsmaßnahmen an, die weitere Nachweise liefern

  • Nach einer Wohnungsdurchsuchung und Sicherstellung Ihrer Speichermedien (insb. Laptop und Smartphone) gefundene Dateien und entsprechende DV-Auswerteberichte (Finden sich kinderpornographische Inhalte in Cache-Dateien oder anderen Dateien? Finden sich Tauschbörsenproßgramme? Ist der Browserverlauf auffällig? Kann über Ihr E-Mail-Programm oder andere Chatting-Apps eine Versendung ermittelt werden?)
  • Eigene Beschuldigteneinlassung, wenn Sie noch nicht anwaltlich beraten waren (z.B. im Zuge der Durchsuchung oder nachträglich aus Panik oder Unsicherheit



Bewertung

Ob diese Beweise und Indizien Sie letztlich überführen bzw. zu einer Verurteilung ausreichen, hängt natürlich davon ab, was dabei gefunden wird.

  • Welche Dateien mit welchen Inhalten werden gefunden? Wie werden diese bewertet? Könnte die Bewertung angreifbar sein (z.B. könnte "wirklichkeitsnahe" Kinderpornographie letztlich nur offenkundig fiktive Kinderpornographie darstellen und damit einer anderen Würdigung zu unterziehen sein)
  • Was sagen Zeugen? 
  • Was könnte man selbst vorbringen in einer anwaltlichen Schutzschrift? Hatten Sie ggf. gar keine Kenntnis vom Vorliegen bestimmter Dateien und kann dies auch plausibel und rechtssicher begründet werden?
  • Handelt es sich um eine statische IP-Adresse? Hatten noch andere Personen Zugriff auf das Medium, dem die IP-Adresse unterlag?
  • War die Durchsuchung ordnungsgemäß? Lag ein Anfangsverdacht vor?



Bekommen Sie Ihr sichergestelltes Smartphone oder Laptop bald zurück?

Zunächst einmal ist hier wichtig zu verstehen, dass eine Auswertung der sichergestellten Speichermedien im Regelfall mindestens ein halbes Jahr in Anspruch nimmt - oftmals deutlich länger. In diesem Zeitraum ist es äußerst schwierig, die Geräte wieder zu erlangen. Sie werden zunächst als Beweismittel eingestuft und entsprechend sensibel behandelt. Sie sind quasi die Tatwaffe in Ihrem Verfahren.

Solche Geräte können am Ende des Verfahrens der Einziehung unterliegen. Das bedeutet für den Fall einer Verurteilung, die Staatsanwaltschaft wird im Regelfall beantragen, dass diese Geräte grundsätzlich nicht herausgegeben werden. Vielmehr werden sie zerstört. 

An dieser Stelle sind wir selbstverständlich bemüht, eine Herausgabe an Sie durchzusetzen.



Was kann jedoch getan werden, wenn Sie die Daten der Geräte dringend benötigen?

Es ist uns bewusst, wie wichtig Ihr Mobiltelefon und die darauf gespeicherten Daten für Ihre beruflichen Tätigkeiten oder Ihre Steuerangelegenheiten sind. In speziellen Fällen ist es möglich, eine Datensicherung unter der Aufsicht eines Polizeibeamten zu arrangieren oder eine bevorzugte Analyse eines Beweisstücks zu beantragen. Besonders wenn Sie die Daten für Ihren Beruf benötigen, werden wir uns um eine schnelle und effektive Lösung bemühen.



Und nun?

Zahlreiche Mandanten haben uns bereits Ihr Vertrauen geschenkt. Wir sind für Sie da, wenn diese Verfahren zur Belastungsprobe werden. Uns ist bewusst, welche Folgen die Eröffnung eines solchen Vorwurfes und die oft damit verbundene Wohnungsdurchsuchung sein kann. Die Sorgen der Stigmatisierung des Vorwurfes und die Aussicht der gesetzlichen Mindestfreiheitsstrafen können verständlicherweise Angst machen. Sie sind jedoch nicht alleine. Lassen Sie uns gemeinsam eine individuelle Lösung finden. 




Unser Tipp: Verfahren zu Kinderpornographie sind nicht nur stigmatisierend, sondern auch rechtlich mit erheblichen Strafen versehen. Kümmern Sie sich zeitnah um Beratung durch einen Anwalt für Sexualdelikte, bevor Ihnen ein fachfremder Pflichtverteidiger beigeordnet wird.