Was tun, wenn man beschuldigt wird, ein Sexualdelikt begangen zu haben? 

Wenn man in Deutschland eines Sexualdeliktes beschuldigt wird, ist es wichtig, umsichtig und informiert zu handeln. Sowohl das rechtliche Vorgehen als auch der Umgang mit der damit einhergehenden gesellschaftlichen Stigmatisierung erfordern sorgfältige Überlegungen. 

Was man tun sollte

  1. Rechtlichen Beistand suchen: Der erste und wichtigste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit einem qualifizierten Anwalt, der auf Sexualstraftaten spezialisiert ist. Dieser kann rechtliche Beratung geben und den Beschuldigten im gesamten Verfahren begleiten. In den meisten schwerwiegenderen Strafverfahren zu Sexualdelikten gilt ohnehin Anwaltszwang.
  2. Über Rechte informieren: Es ist entscheidend, sich über seine Rechte im Strafverfahren zu informieren, insbesondere über das Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten.
  3. Umgang mit Stigmatisierung: Um der gesellschaftlichen Stigmatisierung entgegenzuwirken, kann es hilfreich sein, sich bewusst von der öffentlichen Diskussion fernzuhalten und den engeren Freundes- und Familienkreis um Unterstützung und Diskretion zu bitten.


Was man nicht tun sollte

  1. Keine vorschnellen Aussagen: Man sollte keine vorschnellen Aussagen gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder in sozialen Medien machen, bevor man mit einem Anwalt gesprochen hat. In keinem Fall sollte man ohne anwaltlichen Rat, Kontakt zur Gegenseite suchen oder sich auf Kontakt einlassen. Jede Aussage würde im Zweifel auch gegen einen verwendet werden. 
  2. Keine öffentlichen Diskussionen: Es ist ratsam, sich nicht öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern, besonders nicht in sozialen Medien, da dies die rechtliche Lage und die öffentliche Wahrnehmung negativ beeinflussen kann.
  3. Keine Kontaktaufnahme mit dem mutmaßlichen Opfer: Man sollte keinen Kontakt zum mutmaßlichen Opfer suchen, besonders nicht, um Einfluss auf dessen Aussage zu nehmen. Dies kann das Verfahren beeinträchtigen.


Was passiert nun?

Gegen Sie wird ermittelt. Das bedeutet, dass durch Polizei und Staatsanwaltschaft die wichtigsten Beweismittel gesucht und ausgewertet werden. Bei körperlichen Sexualdelikten steht die Aussage der Opferzeugin im Vordergrund. Bei kinderpornographischen Delikten die Sicherstellung und Auswertung Ihrer Speichermedien.
Beides dauert erfahrungsgemäß seine Zeit. Wenn Sie also Beschuldigte in einem Verfahren sind, kommt es darauf an, wo Sie gerade stehen. Haben Sie eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung erhalten? Wurde Ihre Wohnung durchsucht? Wurde Anklage erhoben? Hiervon sind die weiteren Schritte anhängig, die jetzt auf Sie zukommen.
Entscheidend ist, Kenntnis über das Verfahren zu erlangen. Rechtliche Kenntnis kann Ihnen Ihr Strafverteidiger mitteilen, Kenntnisse zur Beweislage erhalten Sie dann mit Ihrem Anwalt durch Akteneinsicht in die Ermittlungsakten.

Zahlreiche Mandanten haben uns bereits Ihr Vertrauen geschenkt. Wir sind für Sie da, wenn diese Verfahren zur Belastungsprobe werden. Uns ist bewusst, welche Folgen die Eröffnung eines solchen Vorwurfes und die oft damit verbundenen Ermittlungsmaßnahmen sein können. Die Sorgen der Stigmatisierung des Vorwurfes und die Aussicht der gesetzlichen Mindestfreiheitsstrafen können verständlicherweise Angst machen. Sie sind jedoch nicht alleine. Lassen Sie uns gemeinsam eine individuelle Lösung finden.

Finden Sie hier übrigens Informationen, wann Sie sich einen Anwalt holen müssen oder sollten. 



Fazit

Eine Anschuldigung wegen eines Sexualdeliktes ist eine ernste und komplizierte Angelegenheit, die sowohl rechtliche als auch persönliche Herausforderungen mit sich bringt. Professionelle rechtliche Beratung und eine bedachte Vorgehensweise sind entscheidend, um die Situation angemessen zu handhaben. Gleichzeitig ist es wichtig, sich mit der gesellschaftlichen Stigmatisierung auseinanderzusetzen und Unterstützung zu suchen, um mit den psychosozialen Folgen umzugehen.

Wichtig ist letztlich, dass Sie sich einen Anwalt für Sexualdelikte suchen, um die bestmögliche zu erarbeitet und sodann gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht auch umsetzen zu können.
Viele Kanzlei versprechen an dieser Stelle utopische Ergebnisse, Freisprüche und Verfahrenseinstellungen sind dort angeblich an der Tagesordnung. Fakt ist: Sexualdelikte haben durchaus eine höhere Freispruch - und Einstellungsquote als andere Strafverfahren. Da vieles von der Zeugenaussage der Belastungszeugin abhängt. Daher ist es wichtig, sich eine Verteidigerin zu suchen, die nicht nur gute Mine zu bösem Spiel machen kann, sondern auch klug und zielführend vernehmen kann. Eine Verteidigungsstrategie erstellt, die den Mandanten nicht nur beeindrucken soll und letztlich absolut realitätsfern ist, sondern die gut geplant auch gut umsetzbar ist. Ich möchte Ihnen ans Herz legen, dass die gesetzlichen Strafen nicht in Stein gemeißelt sind. Aber sie sind möglich und das sollten Sie auch unter den Versprechungen anderer Rechtsanwälte nicht vergessen. Daher möchten wir mit Ihnen zusammen klug, dynamisch, kritisch, freundlich und mutig sein.

Unser Tipp: Beauftragen Sie einen Anwalt für Sexualdelikte. Und das am besten, bevor Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, der im schlimmste Fall fachfremd ist. Nur ein Anwalt für Sexualdelikte kennt sich mit den Besonderheiten zur Rechtslage, den Hintergründen der Tat und Beweisaufnahme sowie Strategien zu Ihrem Verfahren in den entscheidenden Aspekten aus.