Was tun, bei kinderpornographische Inhalte in der WhatsApp-Gruppe?

 

Das Senden oder Teilen von kinderpornografischen Inhalten ist in Deutschland eine schwerwiegende Straftat. Wenn solche Inhalte in einer WhatsApp-Gruppe auftauchen, kann das für alle Gruppenmitglieder strafrechtliche Konsequenzen haben. 

Sofortige Maßnahmen

  1. Inhalte nicht weiterverbreiten oder abspeichern: Öffnen, speichern oder weiterleiten solcher Inhalte kann strafrechtlich relevant sein. Vermeiden Sie jegliche Interaktion mit den fraglichen Inhalten. Speichern Sie die Inhalte auch nicht zu Beweiszwecken ab.
  2. Verlassen der Gruppe: Verlassen Sie umgehend die WhatsApp-Gruppe, um zu demonstrieren, dass Sie mit diesen Inhalten nichts zu tun haben möchten.
  3. Distanzierung: Machen Sie deutlich (idealerweise schriftlich), dass Sie solche Inhalte ablehnen und nicht damit in Verbindung gebracht werden möchten.
  4. Meldung an die Plattform: Melden Sie den Vorfall an WhatsApp, um die entsprechenden Inhalte entfernen zu lassen.


Anzeige bei der Polizei

  1. Strafanzeige erstatten: Erstatten Sie umgehend eine Anzeige bei der Polizei. Das zeigt, dass Sie aktiv gegen die Verbreitung solcher Inhalte vorgehen.
  2. Kooperation mit den Behörden: Arbeiten Sie mit den Ermittlungsbehörden zusammen und stellen Sie alle relevanten Informationen zur Verfügung.


Rechtliche Beratung

  1. Kontaktieren Sie einen Anwalt: Es ist ratsam, einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um Ihre Rechte und Pflichten in dieser Situation zu verstehen.
  2. Beweismittel sichern: Dokumentieren Sie Ihre Handlungen und Kommunikationen, die Ihre Ablehnung und Ihr proaktives Vorgehen gegen die Inhalte belegen. Speichern Sie jedoch gerade nicht die kinderpornographischen Inhalte.


Prävention

  1. Vorsicht bei der Gruppenwahl: Seien Sie vorsichtig, in welchen WhatsApp-Gruppen Sie Mitglied werden. Vermeiden Sie Gruppen mit unbekannten Mitgliedern.
  2. Aufklärung und Sensibilisierung: Sensibilisieren Sie sich selbst und andere für die Problematik von kinderpornografischen Inhalten und deren rechtliche Konsequenzen.
  3. Klare Regeln in Gruppen: Etablieren Sie klare Verhaltensregeln in WhatsApp-Gruppen, die den Austausch illegaler Inhalte strikt untersagen.
  4. Technische Einstellungen: Nutzen Sie technische Einstellungen wie „Gruppen auf Einladung“ und „Administrator-Genehmigung für neue Mitglieder“, um die Kontrolle über die Gruppenmitgliedschaft zu behalten. Stellen Sie zudem das automatisches Herunterladen von Bildern und Videos aus.
  5. Stichprobenartige Kontrollen bei regem Austausch 


Rechtlicher Hintergrund

Besitz kinderpornographischer Inhalte ist strafbar, § 184b StGB. Dadurch dass entsprechende Inhalte per WhatsApp übermittelt wurden, besteht der Verdacht, dass man diese sodann auch besitzt. Für einen solchen Besitz müssen die Inhalte sich einen gewissen Zeitraum auf dem Smartphone abspeichern und man muss Kenntnis von den Inhalten haben. 
Durch das vorangezeigte Vorgehen, kann man entweder verhindern, dass man die Inhalte in Besitz nimmt oder man zeigt unmissverständlich an, dass man keinen Besitzwillen hat.

Probleme bei diesen Verfahren bestehen auch darin, dass man einem verständigen Elektroniknutzer unterstellen kann, dass er vernünftig mit WhatsApp-Gruppen umgehen können muss damit derartiges nicht passiert und auch die entsprechenden technischen Fähigkeiten dazu besitzt. "Digital natives" wird dabei oft mehr Wissen unterstellt als alten Menschen. Erwachsenen wird mehr Verständigkeit unterstellt als Jugendlichen. 
Da diese Fälle oftmals in Gruppen vorkommen, in denen derart viel Austausch stattfindet, dass das Posting auch mal untergehen kann, bekommt man manchmal gar nicht mit, dass sich der Inhalt auf dem Handy im Hintergrund gespeichert hat. Und wenn dann die ersten Strafverfahren losgehen, werden alsbald alle aus der WhatsApp-Gruppe ausermittelt und das Drama geht los. Die Begründung, dass der Besitzwille fehlte, kann nur durchgreifen, wenn dies gut begründet werden kann entgegen der Anforderungen an erwachsene Digitalvorsorge. 
Da gerade Kinderpornographiedelikte nur in seltenen Fällen eingestellt werden können, muss hier sinnvoll angesetzt werden und der Besitzwille oder der Besitz selbst entkräftet werden. Bei Jugendlichen gibt es wegen der Einstellungsmöglichkeit nach §§ 45 II, III JGG und § 47 II JGG noch etwas mehr Spielraum zu als Erwachsenen. Seit der Gesetzesänderung 2024 ist auch hier allgemein eine Einstellung wegen Geringfügigkeit bei vielen Tathandlungen im kinderpornographischen Bereich möglich!

Fazit

Der Umgang mit kinderpornografischen Inhalten in einer WhatsApp-Gruppe erfordert sofortiges und entschlossenes Handeln. Jede Interaktion mit solchen Inhalten kann schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben. Schnelles Handeln, die Kooperation mit den Behörden und der Rat eines erfahrenen Anwalts sind in dieser Situation unerlässlich. Präventiv ist es wichtig, ein Bewusstsein für die Risiken zu schaffen und Vorsichtsmaßnahmen in sozialen Medien und Messaging-Diensten zu treffen.


Unser Tipp: Verfahren zu Kinderpornographie sind nicht nur stigmatisierend, sondern auch rechtlich mit erheblichen Strafen versehen. Eine Verfahrenseinstellung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen ansatzweise möglich. Kümmern Sie sich zeitnah um Beratung durch einen Anwalt für Sexualdelikte. Sollte eine pädophile Störung zugrunde liegen, wenden Sie sich hierfür an Anwälte, die sich genau dazu auskennen.