Was ist der Unterschied zwischen Vergewaltigung und sexueller Belästigung?

In Deutschland sind Vergewaltigung und sexuelle Belästigung zwei deutlich unterschiedliche Straftatbestände mit unterschiedlichen rechtlichen Definitionen und Konsequenzen. 

Vergewaltigung (§ 177 StGB - Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung)

  1. Definition: Vergewaltigung ist ein schwerwiegender sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung. Es muss also zu einer sexuellen Handlung ohne oder gegen den erkennbaren Willen einer Person kommen. Dabei muss die sexuelle Handlung besonders erniedrigend sein und mit Eindringen in eine Körperöffnung (beispielsweise Beischlaf) verbunden sein.
  2. Strafmaß: Vergewaltigung ist mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
  3. Beweisführung: Die Beweisführung kann komplex sein und umfasst in der Regel körperliche Untersuchungen, Zeugenaussagen, psychologische Bewertungen des Opfers, sowie andere forensische Beweise.


Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

  1. Definition:  Nach § 184i StGB wird eine Person, die eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, bestraft. Das bedeutet, dass unerwünschte und eindeutig sexuell motivierte Berührungen als sexuelle Belästigung gelten. Verbale Äußerungen fallen nicht unter die sexuelle Belästigung.
  2. Strafmaß: Sexuelle Belästigung wird als Vergehen eingestuft und kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
  3. Beweisführung: Die Beweisführung bei sexueller Belästigung kann Herausforderungen bergen, insbesondere wenn es um verbale Belästigungen oder nicht-physikalische Handlungen geht. Zeugenaussagen und gegebenenfalls dokumentierte Beweise (z.B. Nachrichtenverläufe) spielen hier eine wichtige Rolle.


Unterschiede im Überblick

  • Schwere der Tat: Vergewaltigung gilt als schwerwiegenderes Delikt mit gravierenderen physischen und psychischen Auswirkungen auf das Opfer.
  • Art des Übergriffs: Während Vergewaltigung immer einen sexuellen Akt mit Eindringen in eine Körperöffnung erfordert, ist sexuelle Belästigung in deutlich harmloseren Fällen angesiedelt. 
  • Strafmaß: Das Strafmaß bei Vergewaltigung deutlich höher als bei sexueller Belästigung.