Lohnt sich ein Verteidigerwechsel vom Pflichtverteidiger zu einem selbst finanzierten Strafverteidiger in Sexualdelikten wie der Vergewaltigung?

Nicht selten kommt es vor, dass gerade im Bereich der Sexualdelikte Beschuldigte, die bereits einen Pflichtverteidiger vom Gericht vermittelt bekommen haben, uns als sogenannte Wahlverteidiger anfragen.

Einen Pflichtverteidiger erhalten diese Beschuldigten irgendwann im Laufe des Verfahrens, da ihr Verfahren bei den schwerwiegenderen Delikten unter Anwaltszwang steht (Beispiel: Kindesmissbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) und sie bis dato keinen eigenen Anwalt vorgestellt haben.
 
Es gibt viele Anwälte, die auch bei einer Pflichtverteidigung gut und umfangreich verteidigen.
Das Problem ist jedoch, dass das Anwaltshonorar bei einer Pflichtverteidigung derart gering ist, dass ohne Zuzahlung kaum kostendeckend gearbeitet werden kann. Das ist für Vorwürfe mit weniger Gewicht oft nicht das Problem. Im Bereich der Sexualdelikte wird es das jedoch durchaus.
 
Es bietet sich in vielen Fällen an, bereits im Ermittlungsverfahren aktiv zu verteidigen. Das ist Anwälten, die Sie selbst zahlen, natürlich deutlich besser möglich als Pflichtverteidigern.

Bereits im Ermittlungsverfahren müssen die Belastungsaussagen auf Glaubwürdigkeit überprüft werden und bei Ermittlung von zureichenden Angriffspunkten Schutzschriften erstellt werden. Sodass es letztlich - im besten Fall - gar nicht erst zu einer Gerichtsverhandlung kommt und die Öffentlichkeit involviert wird. Das ist verdammt verdammt aufwendig und kompliziert.
 
Bei einer Pflichtverteidigung ohne Zuzahlung wären die Anwälte für diesen Umfang nahezu ehrenamtlich für die Beschuldigten tätig und das ist realistischerweise nicht umsetzbar.   

Hinzu tritt, dass man - sollte man den Pflichtverteidiger gerichtlich zugewiesen bekommen - dann auch einen Anwalt zugewiesen bekommen kann, der nicht schwerpunktmäßig Sexualdelikte bearbeitet.

Wir Anwälte für Sexualdelikte wissen durch jahrelange Expertise, dass die Bearbeitung von derartigen Verfahren als Pflichtverteidiger ohne Zuzahlung realistisch nicht auf Dauer möglich ist und bieten unsere Arbeit gerne so an, dass Sie die bestmögliche Verteidigung erhalten können.

Lassen Sie sich daher jedenfalls für eine zweite Meinung bei einer Expertin beraten.