Wie erfahre ich als Opfer den aktuellen Stand des Vergewaltigungsverfahrens?
Strafverfahren können sich recht lang ziehen. Durch diese Länge entsteht oftmals Verunsicherung. Man ist in einer Schwebesituation, in der man nicht weiß, wie es weitergeht, wann es weitergeht und ob einem überhaupt geglaubt wird.
Nicht selten dauern derartige Verfahren ein, zwei Jahre bis es zum Gerichtstermin kommt. Wenn sich der Beschuldigte in Haft befindet, sind normalerweise sechs Monate die gewöhnliche Wartezeit bis zum Prozessauftakt.
Was der jeweilige Stand des Verfahrens ist, erfahren Sie regelmäßig nicht von den Behörden. Am Anfang macht die Polizei manchmal noch Angaben, später richtet sich vieles eher nach dem Tempo und Entscheidungen der Staatsanwaltschaften oder Gerichte.
Die Antwort ist also so kurz wie unkompliziert: Holen Sie sich eine Opferanwältin und beantragen Sie Akteneinsicht oder jedenfalls Rücksprache mit den Behörden.
Ansonsten bleibt Ihnen nur, abzuwarten.
Benötigen Sie eine Anwältin, die Sie in Ihrer Strafsache betreut?
Rechtsanwältin Hannah Funke - Anwalt für Sexualdelikte
Wir arbeiten schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht. Lernen Sie uns kennen.