Der Kindsvater, Opa oder Onkel hat das eigene Kind missbraucht?

Diese Art von Vorwürfen sind die häufigsten Fälle des Kindesmissbrauchs. Die nächsten Vertrauenspersonen haben erfahrungsgemäß auch immer den größten Einfluss auf das Kind und damit die besten Möglichkeiten, dieses Verhältnis auch auszunutzen.

Schock für die Familie

Als Familie ist das natürlich ein Schock. Dieser Vorwurf wiegt schwer. Meistens kennt man den beschuldigten Familienangehörigen recht gut. Nicht selten hat man eine bestimmte Meinung oder ein bestimmtes Bild von der Person. Man glaubte, die Person zu kennen. 
Ob man sich in der Person tatsächlich getäuscht hat, findet man möglicherweise nie heraus. Strafverfahren können die Wahrheit nur bis zu einem gewissen Grad ermitteln, widerlegen oder belegen. Es ist nicht wie im Film, wo am Ende der Täter immer zweifelsfrei dingfest gemacht werden kann. Auch wenn die Verurteilung nur erfolgen kann, wenn sich Richter ohne Zweifel über die Täterschaft gewiss sein müssen, so gibt es ausreichend Konstellationen, die hiervon gerade nicht umfasst sind. Wie geht man also mit der Situation um, wenn die Ermittlungen laufen? Wie geht mit damit um, wenn das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch wegen Formfehlern, wegen Mangel an Beweisen, wegen Verfahrensfehlern oder wegen Rechtsfehlern ergeht? Wie geht man mit einer Verurteilung um? Wie wichtig wird einem die Strafhöhe sein?
All das ist sehr individuell. Der Beschuldigte wünscht sich Rückhalt und die anzeigende Person/das Kind wünscht sich dies ebenso.

Man kann den Weg gehen, dem Kind bedingungslos zu glauben; man kann sich das eigene Urteil offen halten oder sich komplett herausziehen. 

Erfahrungsgemäß steht die Familie hinter dem Kind (Jedenfalls bei funktionellen Beziehungen zum anderen Elternteil). Der Kontakt zum Beschuldigten wird minimiert und gänzlich unterbunden. Beziehungen brechen, Vertrauen bricht. Familiengefüge müssen neu strukturiert werden.


Was nun?

Im Kern wird es nun neben den Folgen für die Familie ganz zentral um die Frage gehen, was an den Vorwürfen dran ist. Hierzu wird das Kind und das andere Elternteil vernommen. Wenn möglich werden weitere Beweise gesammelt. Es gibt im Regelfall Hausdurchsuchungen beim Beschuldigten und Sicherstellungen von Speichermedien, um diese auf kinderpornographisches Material oder andere Beweismittel hin zu untersuchen. Dem Beschuldigten wird die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Egal in welcher Rolle man sich in dieser Konstellation befindet, sollte man sich dringend anwaltlichen Rat suchen.

Nicht nur ist die Überforderung oft groß, auch kann rechtlich geholfen werden. Mittel und Wege können erörtert und beschritten werden. Es können objektive Beweismittel für die eigenen Aussagen gesucht und gegenläufige Aussagen bewertet werden. Welche Möglichkeiten gibt es zum eigenen Schutz? Welche Möglichkeiten gibt es gegen die Gegenseite? Was ist der beste Weg durch diese Hölle? 


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Rechtsanwältin Hannah Funke - Anwalt für Sexualdelikte

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