Überforderung wegen Gerichtstermin als Opfer im Vergewaltigungsverfahren - was soll ich tun? 

Es ist völlig verständlich, dass eine anstehende Gerichtsverhandlung nach einer Vergewaltigung emotional und psychisch extrem belastend sein kann. Es gibt jedoch einige Schritte, die Ihnen helfen können, sich darauf vorzubereiten und sich bestmöglich zu schützen.

1. Rechtsbeistand nutzen – Nebenklageanwalt einschalten

  • Als Opfer einer Vergewaltigung haben Sie das Recht auf einen Nebenklageanwalt. Dieser unterstützt Sie im gesamten Verfahren, kann Akteneinsicht nehmen und Ihre Interessen vertreten.
  • Falls Sie noch keinen haben, können Sie über eine Opferberatungsstelle oder die Rechtsantragsstelle beim Gericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.


2. Psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen

  • Eine Therapie oder Beratung kann helfen, sich mental auf den Prozess vorzubereiten. Auf Traumatherapie sollte dabei bestmöglich verzichtet werden; lediglich stabilisierende Therapie stellt kein Problem dar.
  • Opferhilfeorganisationen wie Weißer Ring oder spezialisierte Beratungsstellen bieten  Unterstützung.
  • Eine psychosoziale Prozessbegleitung betreut Sie mental im Prozess. Diese kann zum Beispiel über eine Anwältin für Sie beantragt werden und ist im Regelfall kostenfrei.


3. Möglichkeiten zum Schutz während der Verhandlung

Falls Ihnen die Konfrontation mit dem Täter zu belastend ist, gibt es folgende Optionen:

  • Zeugenschutzmaßnahmen: In geeigneten Fällen kann Ihre Aussage per Videokonferenz oder in Abwesenheit des Beschuldigten erfolgen.
  • Ausschluss der Öffentlichkeit: Ihr Anwalt kann beantragen, dass die Vernehmung nicht öffentlich stattfindet.
  • Begleitperson: Sie dürfen eine Vertrauensperson mitbringen.
  • Opferhilfe-Ansprechpartner im Gericht (psychosoziale Prozessbegleitung): Manche Gerichte haben spezielle Ansprechpersonen, die Opfer durch den Prozess begleiten. Spezielle Zeugenzimmer in Gerichten helfen, dass Sie vor der Vernehmung bestenfalls nicht mit dem Beschuldigten konfrontiert werden.


4. Aussage und Termin vorbereiten – aber keine Angst haben

  • Versuchen Sie sich nochmal, an so viele Details wie möglich zum Vorwurf zu erinnern. In dem Gerichtstermin "geht es um die Wurst". Sollten Sie sich vorher einmal Notizen gemacht haben, lesen Sie diese durch.
  • Ihre Anwältin bespricht mit Ihnen den Ablauf des Gerichtsverfahrens vor. Dies nimmt Unsicherheiten.
  • Lassen Sie sich nicht von der Verteidigung des Beschuldigten verunsichern.


5. Selbstfürsorge & Grenzen setzen

  • Gönnen Sie sich Ruhephasen vor und nach der Verhandlung.
  • Vermeiden Sie, sich unter Druck zu setzen – Sie haben nichts falsch gemacht!
  • Falls die Situation für Sie nicht tragbar ist, besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, ob Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen können.


Falls Sie mehr Informationen oder Unterstützung suchen, kann ich Ihnen auch passende Opferberatungsstellen nennen. Sie sind nicht allein!



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Rechtsanwältin Hannah Funke - Anwalt für Sexualdelikte

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