Strafanzeige wegen Vergewaltigung durch die Ex-Freundin

Eine häufige Konstellation im Rahmen der Sexualdelikte ist die nachträgliche Anzeige der ehemaligen Partnerin wegen Vergewaltigung in der Beziehung.

Nicht selten handelt es sich hierbei um sogenannte toxische Beziehungen, die im Streit auseinander gingen.
 

Ob an den Vorwürfen etwas dran ist oder nicht, ist zu untersuchen und zu ermitteln. 


Konstellationen

Die Vorwürfe bestätigen sich
Es gibt Konstellationen, bei denen die Vorwürfe bestätigt werden können. In diesen Zusammenhängen werden oftmals Vorwürfe des "gaslightings" und emotionalen Abhängigkeiten erhoben. Sodann gab es unterschiedlichste Arten von mentaler und körperlicher Gewalt und am Ende auch nachgewiesene sexuelle Gewalt. Es kann um Machtdemonstrationen, Besitzansprüche oder Herabwürdigungen gehen. Es können psychische Erkrankungen oder zerrüttete Lebensrealtitäten zugrunde liegen.

Die Vorwürfe bestätigen sich nicht
Auf der anderen Seite gibt es auch Konstellationen, in denen die Vorwürfe gerade nicht bestätigt werden können. Das kann allen voran daran liegen, dass die Belastungszeugin nicht glaubhaft genug in ihren Aussagen ist. Dies kann unterschiedliche Hintergründe haben. Es können psychische Belastungen wie eine Borderline Persönlichkeitsstörung vorliegen, die am Ende zur Verfahrenseinstellung oder dem Freispruch führen können. Es können Wahrnehmungsverzerrungen sichtbar werden oder sogar aktive Lügen (Falschangaben oder lückenhafte Beschreibunhen). Die Angaben könnten vielleicht auch inhaltlich zu wenig Gehalt haben, um zu einer Verurteilung zu führen. Oftmals können sich die Belastungszeuginnen nicht mehr an konkrete Delikte erinnern, da in den Erinnerungen die gesamte Beziehung und die dazugehörigen Taten zu einem "Einheitsbrei" verschwimmen. Da entsprechende Beziehungen über längere Zeit zu einer posttraumatischen Belastungsstörung führen können, kann eine derartige Erkrankung im Nachhinein Einfluss auf das Erinnerungsvermögen haben. Hieraus stechen dann nicht selten nur die ersten Male sexueller Gewalt oder besonders schwere Taten hervor. Können Vorwürfe nicht hinreichend konkretisiert werden, fehlt es an einer Verurteilungsgrundlage. Es muss nicht immer das Gegenteil (insbesondere die Einlassung des Beschuldigten) bewiesen werden - manchmal genügt es für einen Freispruch, dass die Vorwürfe des Opfers nicht bestätigt werden können.

Welche der Konstellationen bei Ihnen vorliegt - ob der Tatvorwurf bewiesen werden kann -, ist selbstverständlich einzelfallabhängig. 


Das Besondere an diesen Konstellationen

So oder so sind diese Art von Beziehungstaten und Beziehungsvorwürfen weit verbreitet und gewissenhaft zu ermitteln. Sie gehen mit Vertrauensbrüchen, Schmerz und Sorge einher. Schwerpunktmäßig geht es um die Aussage der Belastungszeugin, es geht um die Ermittlung des Anzeigemotivs, der Beziehungsdynamik und - entwicklung, der psychischen Beeinträchtigungen bei beiden Personen, der Aussagekonstanz über längere Zeit und über die Beziehungsdauer hinweg und bestenfalls um die Ermittlung zusätzlicher objektiver Beweismittel, um eine Verurteilung aus der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zu lösen. Hierbei helfen nicht selten Bilder, Videos, Handyaufnahmen, Chatverläufe oder anderes.

Verfahren wie diese erfordern nicht nur viel Erfahrung im Bereich der Sexualdelikte, sondern auch der Analyse von Beziehungen und psychologischen Effekten und Belastungen.


Was nun?

Derartige Vorwürfe sind ernst zu nehmen. Auf beiden Seiten. Nehmen Sie sich eine Anwältin, die Ihre Situation ernst nimmt und Ihnen hilft, die für Sie günstigen Punkte herauszuarbeiten und hervorzuheben.

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