Kinderpornographie als kleineres Übel zu Kindesmissbrauch?
Manche, teilweise viele Betroffene pädophiler Störungen konsumieren kinderpornographische Inhalte. Das dürfte nicht verwundern, beruhigen sich doch viele mit dem Gedanken, dass dies im Vergleich zu Missbrauchshandlungen das geringere Übel sei.
Rein faktisch bewertet der Gesetzgeber dies tatsächlich auch ähnlich. So wird der Besitz und das Abrufen von KiPo geringer bestraft als tatsächliche Missbrauchshandlungen.
Nichtsdestotrotz machen sich diese Personen auch hierdurch strafbar, da durch den Konsum der entsprechenden Inhalte Kindesmissbrauch gestärkt wird.
Auch dies ergibt natürlich Sinn. KiPo fällt nicht vom Himmel, sondern muss erstellt werden. Und dies durch Aufnahmen von Kindern, die sexualisiert oder sogar aktiv missbraucht werden.
Fiktive oder wirklichkeitsnahe KiPo soll laut Gesetzesbegründung ebenfalls mittelbar Missbrauchshandlungen stärken, da auch hierdurch diese Industrie befeuert wird.
Wie geht man als betroffene Person also nun mit dem dahinterstehenden Leidensdruck um, wenn noch kein Strafverfahren eröffnet wurde? Sollte man sich weiterhin auf dem Gedanken ausruhen, dass der Konsum entsprechender Inhalte für Sie hinnehmbar ist?
Mein Appell bevor es zu spät ist: Wenden Sie sich an die Organisation Kein Täter werden.
Leidendruck verringern Sie nicht, indem Sie sich und Ihre Handlungen selbst relativieren, sondern indem Sie Verantwortung für Ihren Leidensdruck übernehmen. Ihr Leben wird sich ändern, wenn Sie kein Geheimnis mehr leben müssen.
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Rechtsanwältin Hannah Funke - Anwalt für Sexualdelikte
Wir arbeiten schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht. Lernen Sie uns kennen.