Eigenes Kind erhält als Opfer Ladung im Missbrauchsverfahren, was tun?

Wenn das eigene Kind eine Ladung im Missbrauchsverfahren erhält, schwanken die Gefühle zwischen Erleichterung (endlich geht es weiter) und Angst/Unsicherheit.
Im Regelfall wussten Sie bereits, dass das Strafverfahren läuft. Nach Anzeigenerstattung ist dann Ihre Vernehmung und die Ihres Kindes der nächst logische Ermittlungsschritt, um die Vorwürfe zu konkretisieren und die erste Grundlage zur Glaubwürdigkeitsüberprüfung zu legen.

Wenn Ihr eigenes Kind eine Ladung in einem Missbrauchsverfahren erhalten hat, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie unternehmen sollten:

1. Ruhe bewahren & juristische Unterstützung suchen

  • Nehmen Sie die Ladung ernst, aber bewahren Sie Ruhe.
  • Kontaktieren Sie sofort eine Opferanwältin und vereinbaren Sie eine erste Beratung. Falls Ihr Kind als Zeuge  geladen wurde, ist eine juristische Beratung essenziell. Es geht um taktisch kluges Vorgehen, Rechte, Pflichten und Schutzmöglichkeiten.


2. Klären, in welcher Rolle Ihr Kind beteiligt ist

Wurde Ihr Kind als Opferzeuge geladen oder soll das Kind einen fremden Sachverhalt bezeugen? Kommt Ihr Kind aus etwaigen Gründen als Beschuldigter in Betracht?
Je nach Rolle müssen Sie sich Ihren Rechte und Pflichten vertraut machen. 


3. Prüfen, wer die Ladung verschickt hat

  • Von der Polizei: Niemand ist verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen. Sie können den Termin absagen und sollten vorher einen Anwalt konsultieren.
  • Von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht: Hier besteht eine Pflicht zum Erscheinen. Ein Anwalt kann jedoch prüfen, ob eine Aussage vermieden oder vorbereitet werden sollte.


4. Psychologische Unterstützung erwägen

  • Falls Ihr Kind betroffen ist (als Opfer oder Zeuge), kann eine psychologische Betreuung helfen. Dies sollte jedoch mit der Anwältin abgesprochen werden, da mögliche traumatherapeutische Maßnahmen das Strafverfahren gefährden könnten.
  • Opfer haben Anspruch auf eine Opferanwältin oder einen Nebenklägervertreter.


5. Mit dem Kind altersgerecht sprechen

  • Falls Ihr Kind alt genug ist, sprechen Sie offen, aber behutsam über die Situation.
  • Erzwingen Sie keine Erinnerungen oder Details – dies könnte problematisch sein. 

 


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Rechtsanwältin Hannah Funke - Anwalt für Sexualdelikte

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