Diskretion bei Sexualstrafverfahren

Der Vorwurf von Sexualdelikten ist besonders sensibel, da schon das Verdachtsstadium ausreicht, um eine schwere Rufschädigung herbeizuführen.
Umso wichtiger ist es, dass für diese (und natürlich andere Verfahren) Diskretion herrscht und dem Grunde nach hergestellt wird.

Da das allgemeine Strafverfolgungsinteresse mit den eigenen Persönlichkeitsrechten vor falschen Verdächtigen oder Verbreitungen von Unwahrheiten kollidiert, ist das gar nicht so einfach.

Verfahrenseinstellung

Dass die wichtigste Waffe der Diskretion die Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren ist, dürfte klar sein. Auf diese Art und Weise gelangt die Sache nicht in eine Gerichtsverhandlung, sondern es ergeht eine Art "kleiner Freispruch" im Vorstadium.
Die Erwirkung einer Einstellung durch Schutzschriften oder Anträge sollte Priorität haben, wenn es das Verfahren hergibt. Dadurch ist die Sache einfach vom Tisch.

Andere Einwirkungsmöglichkeiten

Der Mandant sollte nicht eigenmächtig auf den Belastungszeugen oder andere Personen einwirken oder anders Kontakt suchen.

Wichtige weitere Mittel der Diskretionswahrung können sein:

  • Gegenanzeige wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung
  • Abmahnung, die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen zu unterlassen
  • Gerichtliches Unterlassungsverfahren
  • Schmerzensgeldverfahren 
  • Beantragung des Ausschlusses der Öffentlichkeit in einem Gerichtsverfahren
  • Beantragung eines Strafbefehls statt Anklage mit Gerichtsverfahren und Urteil


Ob oder welches Mittel für Ihr Verfahren in Betracht kommt, ist im Einzelfall entsprechend Ihrer Verteidigungsstrategie zu entscheiden.


 

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Rechtsanwältin Hannah Funke - Anwalt für Sexualdelikte

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