Anlassunabhängige Suchen und Überprüfungen im Internet nach KiPo
In Deutschland nutzen Behörden verschiedene Methoden für anlassunabhängige Recherchen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität.
Deutschland
Ein Beispiel hierfür ist das Cyber-Recherche- und Fahndungszentrum des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), das spezielle Softwaretools wie „Abuse“ einsetzt. Diese Software dient dazu, automatisiert nach Inhalten mit kinderpornografischem oder jugendpornografischem Bezug im eDonkey2000-Netzwerk zu suchen.
Technische Umsetzung und rechtlicher Rahmen
Das Tool „Abuse“ identifiziert Anbieter dieser illegalen Inhalte über deren IP-Adresse. Es nutzt Referenzdateien mit kinder- oder jugendpornografischem Material, aus denen ein sogenannter ed2k-Hashwert generiert wird. Dieser Wert funktioniert wie ein digitaler Fingerabdruck, der es ermöglicht, im Netzwerk nach Dateien mit identischem Hashwert zu suchen. Die zugehörigen IP-Adressen führen dann zur Identifikation der Nutzer.
Nach der Identifikation einer IP-Adresse erfolgt eine Whois-Abfrage, um den entsprechenden Internetprovider zu ermitteln. Gemäß § 100j der Strafprozessordnung (StPO) in Verbindung mit § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird der Provider aufgefordert, die Bestandsdaten des Anschlussinhabers herauszugeben. Die ermittelten Daten des Anschlussinhabers werden weiter überprüft, unter anderem durch vorhandene kriminalpolizeiliche Erkenntnisse, OSINT-Recherche (Open Source Intelligence) oder durch diskrete Polizeirecherchen am Wohnsitz der betreffenden Person.
Zeitlicher Rahmen der Ermittlungen
Die Dauer von der initialen Meldung bis zur Einleitung konkreter Maßnahmen kann stark variieren. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere des Verdachts und die aktuelle Auslastung der Behörden. Der Prozess kann von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern. Eine präzise Zeitangabe ist aufgrund der vielen variablen Faktoren, einschließlich Krankenstand und Ferienzeiten der Mitarbeiter, nicht möglich.
Fazit
Diese methodischen und rechtlich fundierten Ansätze ermöglichen es den Behörden, effektiv gegen die Verbreitung illegaler Inhalte im Internet vorzugehen. Sie zeigen auch die Komplexität und Herausforderungen auf, die mit derartigen Ermittlungen verbunden sind, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der rechtlichen Rahmenbedingungen und den Schutz der Privatsphäre.
National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC)
Das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) in den USA spielt eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Kinderpornografie sowie der Suche und Identifizierung vermisster und ausgebeuteter Kinder. Der Meldeablauf bei der Identifizierung von kinderpornographischem Material ist ein mehrstufiger Prozess, der eng mit Strafverfolgungsbehörden, Internetdienstanbietern und anderen Organisationen zusammenarbeitet. Hier ist eine Übersicht über diesen Ablauf, soweit dieser bekannt ist:
1. Meldung des Verdachtsfalls
Die Meldung von verdächtigem Material kann auf verschiedene Weisen erfolgen:
- Öffentlichkeit und Einzelpersonen: Jeder, der auf potenziell kinderpornografisches Material stößt, kann dies direkt beim NCMEC über deren CyberTipline melden. Diese Online-Tipline ist rund um die Uhr verfügbar.
- Internetdienstanbieter und Technologieunternehmen: Viele Unternehmen haben interne Verfahren und Technologien zum Erkennen von kinderpornographischem Material. Entdecken sie solches Material, sind sie gesetzlich verpflichtet, dies dem NCMEC zu melden. Gerade Anbieter wie Instagram oder Snapchat setzen diese Meldungen ab, wenn bei automatischen Suchdurchläufen entsprechende Dateien gefunden werden. Diese Dateien können gefunden werden, wenn ein Nutzer entsprechendes Bildmaterial zum Beispiel hochlädt oder versendet.
2. Analyse und Überprüfung
Nachdem eine Meldung eingegangen ist, überprüft das NCMEC die Informationen und das gemeldete Material:
- Erste Einschätzung: Das eingereichte Material wird bewertet, um festzustellen, ob es sich tatsächlich um Kinderpornografie handelt.
- Kategorisierung: Das Material wird je nach Art und Schwere der Ausbeutung kategorisiert. Dies hilft bei der Priorisierung der Fälle.
3. Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden
Nach der Bestätigung, dass das Material illegal ist:
- Datenweitergabe: Das NCMEC leitet relevante Informationen, einschließlich des Materials und aller verfügbaren Daten über den Ursprung des Materials, an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter.
- Internationale Kooperation: Wenn das Material oder die Verdächtigen außerhalb der USA lokalisiert sind, arbeitet das NCMEC mit internationalen Partnern und Organisationen zusammen. Das bedeutet, dass Deutschland die Meldung direkt vom NCMEC erhält.
4. Ermittlungen
Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übernehmen den Fall zur weiteren Ermittlung:
- Identifikation und Lokalisierung: Bemühungen werden unternommen, die Opfer zu identifizieren und zu lokalisieren. Gleichzeitig wird versucht, die Urheber oder Verbreiter des Materials ausfindig zu machen.
- Strafverfolgung: Die Strafverfolgungsbehörden arbeiten an der Aufklärung des Falls, der Festnahme der Täter und der Einleitung von Strafverfahren. Hierzu geht insbesondere, die IP-Adresse zurückzuverfolgen, Beschuldigte ausfindig zu machen, Durchsuchungen anzuordnen, Speichermedien sicherzustellen und diese auszuwerten.
Der Meldeablauf des NCMEC ist ein wesentlicher Bestandteil der nationalen und internationalen Bemühungen zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern sorgt das NCMEC dafür, dass kinderpornographisches Material schnell identifiziert, gemeldet und die entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet werden, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und den Opfern Hilfe zu bieten.
Rechtsanwältin Hannah Funke - Anwalt für Sexualdelikte
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