Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es bei Jugendstrafverfahren?
Streitige Verteidigung
Wenn der Tatvorwurf angegriffen werden soll, weil man das Verfahren in einen Freispruch bringen möchte, ist der einzige Weg, die streitige Verteidigung. Der Tatvorwurf wird bestritten, ggf. wird ein alternativer Sachverhalt vorgetragen. Die Beweismittel werden analysiert und angegriffen. Rechtliche Fragen werden aufgeworfen. Die häufigsten Freisprüche ergehen, weil die Beweislage nicht stand hält.
Eine solche Verteidigung sollte nur dann in Betracht kommen, wenn es gute Erfolgschancen gibt. Wenn man gute Angriffspunkte zu den Beweismitteln hat, beispielsweise weil man die Unglaubwürdigkeit eines Zeugen wirkungsvoll herausarbeiten kann oder insgesamt die Beweismittel nicht reichen, den Tatvorwurf zu führen, ist dieser Weg der sinnvollste. Obgleich ein Restrisiko selbstredend immer bleibt.
Es muss ausdrücklich gesagt werden, dass dieses Vorgehen nur sinnvoll ist, wenn es plausible Angriffspunkte auf die Beweissituation gibt. Keinesfalls sollte man diesen Weg gehen, weil die Verteidigung hierdurch eine spannendere Show abliefern möchte oder weil man durch Mitbeschuldigte unter Druck gesetzt wird.
Strafmaßverteidigung
Da es bei Jugendstrafverfahren gute Alternativen zu den gängigen harten Strafen im Erwachsenenstrafrecht gibt, kann dieses Vorgehen sinnvoll sein, wenn sich der Tatvorwurf nicht hinreichend erschüttern lässt.
Wie auf das Strafmaß eingewirkt werden kann, finden Sie hier.
Diese Art der Verteidigung kann sinnvoll sein, um zu zeigen, dass man als Beschuldigter Verantwortung übernehmen möchte und nicht mehr die Person ist, die man mal war. Das bietet sich natürlich nur an, wenn ein Freispruch nicht in Betracht kommen wird. Ein solches Vorgehen ist keinesfalls ein Zeichen von Schwäche oder schlechter Verteidigungskunst. Vielmehr muss abgewogen werden, mit welchem Vorgehen die besten Erfolge erzielt werden können.
Einstellungsverteidigung
Die Möglichkeiten von Verfahrenseinstellungen sind vielfältig. Ob diese streitig erwirkt werden kann oder eine geständige Verteidigung erforderlich ist, hängt von der angestrebten Einstellungsart und den zugrundeliegenden Umständen ab.
Lesen Sie hier mehr zur Verfahrenseinstellung bei Jugendstrafverfahren.
Abwägung
Nicht jeder Fall hat das Potential für einen Freispruch. Das ist vielen vielleicht nicht bewusst. Daher sollte der streitige Weg nur beschritten werden, wenn der Fall das auch hergibt. Auch wenn unseriöse Anwälte oftmals etwas anderes suggerieren.
Es ist Aufgabe des Verteidigers dieses Potential zu erkennen und die Angriffsstrategie klug umzusetzen, um zum Freispruch zu gelangen.
Es ist ebenso Aufgabe des Verteidigers, das Verfahren gemeinsam mit dem Jugendlichen vorzubereiten und alle Maßnahmen zu ergreifen, später eine mildere Bestrafung zu erhalten, wenn der Fall KEINE Freispruchpotential hat.
Es geht um die Zukunft junger Menschen und oftmals auch um die Gefahr einer Gefängnisstrafe. Dabei sollten alle Eitelkeiten und das eigene Ego untergeordnet werden und ein sinnvoller Weg eingeschritten werden. Es ist nicht "uncool", den Weg der Strafmaßverteidigung zu gehen, wenn dies der sinnvollste Weg ist. Man ist kein Feigling oder eine "Snitch", wenn man Schadensbegrenzung betreibt.
Unser Tipp: Wenden Sie sich an eine Jugendstrafverteidigerin. Diese kennt sich mit dem Jugendgerichtsgesetz, den Dynamiken von Jugendstrafverfahren und dem Umgang mit jugendlichen Mandanten aus. Unsere Rechtsanwältin Hannah Funke ist Jugendstrafverteidigerin. Sie begegnet der ganzen Familie und insbesondere der betroffenen Person mit dem vollsten Respekt und Ehrgeiz, das Beste zu bewirken. Je nach Härte des Vorwurfs könnte Ihr Verfahren ohnehin unter Anwaltszwang stehen. Beauftragen Sie also eine Jugendstrafverteidigerin bevor Ihnen durch das Gericht ein anderer fachfremder Pflichtverteidiger beigeordnet wird.