Sorgen bei Jugendstrafverfahren

Wird mein Kind für immer dieses Stigma mit sich herumtragen?

Ein soziales Stigma kann man schlecht vorhersagen. Je nachdem wie die Eltern und der oder die Jugendliche auf das Verfahren und die Strafe reagieren, kann dem Kind geholfen werden, sich sozial wiederzufinden. Hierzu dürften insbesondere auch Therapien hilfreich sein. Ein gesellschaftliches Stigma lässt sich selten komplett beseitigen, aber dem kann entgegen gewirkt werden, wenn ein Sinneswandel bei dem oder der Jugendlichen erreicht werden konnte. Mit einem besseren Beispiel selbstbewusst voran zu gehen, ist leider immer noch die leidige, aber beste Methode.

Eintragungen ins Führungszeugnis, die sich beispielsweise auf die Berufswahl auswirken könnten, werden je nach Strafe entweder gar nicht vorgenommen (das sind die aller meisten Fälle!) oder können nach wenigen Jahren wieder gelöscht werden. Lassen Sie sich zu konkreten Löschfristen beraten.


Wie bekomme ich mein Kind von der "schiefen Bahn"?

Der Wunsch, dem Kind aus einem schwierigen Umfeld, einer schwierigen Phase oder sonst etwas zu helfen, ist groß und nachvollziehbar. Die Gründe, wieso der oder die Jugendliche kriminell geworden sein könnte, sind jedoch vielfältig und gründen auch nicht selten im Elternhaus selbst oder anderen prägenden Erfahrungen. Ihr Kind ist in erster Linie ein fühlender, denkender Mensch und kein Projekt. Seien Sie für es da, wenn es Sie braucht und wenn es irgendwie möglich ist, kann auch eine Therapie helfen. Schenken Sie Ihrem Kind Liebe und Aufmerksamkeit. Wenn Sie Unterstützung im konkreten Umgang mit bestimmten Verhaltensformen brauchen, können Ihnen selbst auch Therapeuten oder Sozialpädagogen helfen.
Die eigene Sensibilität dafür, was richtig oder falsch ist, muss man lernen und verinnerlichen. Ein Moralkompass kann nicht erzwungen werden, sondern muss aus tiefem Verständnis aus dem gesellschaftlichen Miteinander erfolgen. Die eigenen Kinder sollten dabei unterstützt werden, die richtigen Werte für sich zu entdecken. Da die Ursache, wieso diese Werte jedoch aktuell nicht gesellschaftskonform sind, oftmals weit auseinander gehen, sollte in erster Linie an der Beziehung zum Kind gearbeitet werden. Ein sicheres Umfeld schafft eine gute Grundlage für eine sich stabilisierende Identität und Werte. Auch wenn die Enttäuschung groß sein kann hinsichtlich etwaiger Taten, so ist die Stärkung des Urvertrauens zum eigenen Kind die Basis jedweder Besserung. Durch eine sichere Beziehung untereinander können Werte vermittelt und Ursachen aufgearbeitet werden. Faktoren wie ein negativ prägendes Umfeld, krankheitsbedingte Ausfälle, Perspektivlosigkeit oder Frustration lassen sich auf diese Weise mit viel Feingefühl gemeinsam bewältigen bzw. angehen.

Und am Ende darf auch nicht vergessen werden, dass Jugendkriminalität nicht selten episodenhaft ist. Sowas kann kommen und gehen, weil sich das junge Gehirn in einem biologischen Entwicklungsprozess befindet. Strafrechtliche Ausfälle zeichnen Ihr Kind nicht fürs Leben. Es verliert nicht die Chance, ein autonomer Erwachsener zu werden. Es benötigt aktuell nur mehr Unterstützung, die richtige Perspektive zu finden und Verantwortung für sich, das eigene Handeln, die eigene Zukunft und die Gesellschaft zu übernehmen. 


Was kommt auf mein Kind zu?

Ihr Kind ist in ein Strafverfahren verwickelt. Dies ist eine Belastung für Ihr Kind und sicherlich auch für Sie selbst. Man macht sich Sorgen um die Zukunft und den Charakter des eigenen Kindes.
Es hilft am Ende, sich mit den Fakten zu beschäftigen, um sich nicht in Gedankenkonstrukten zu verlieren.
Auf Ihr Kind kommt im Strafverfahren etwas sehr ähnliches zu wie in Strafverfahren bei Erwachsenen. Informieren Sie sich hier zum allgemeinen Ablauf von Strafverfahren.
Durch das Jugendgerichtsgesetz sind Teile hiervon abgewandelt. Die Jugendgerichtshilfe ist beispielsweise involviert. Untersuchungshaft hat noch strengere Anforderungen als ohnehin bereits. Es gibt rechtlich noch mehr Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung. Was konkret alsbald passieren wird, kann Ihnen Ihre Anwältin genau erklären. Denn Strafverfahren sind unterschiedlich und Abläufe können je nach Vorwurf abweichen.


Unser Tipp: Wenden Sie sich an eine Jugendstrafverteidigerin. Diese kennt sich mit dem Jugendgerichtsgesetz, den Dynamiken von Jugendstrafverfahren und dem Umgang mit jugendlichen Mandanten aus. Unsere Rechtsanwältin Hannah Funke ist Jugendstrafverteidigerin. Sie begegnet der ganzen Familie und insbesondere der betroffenen Person mit dem vollsten Respekt und Ehrgeiz, das Beste zu bewirken. Je nach Härte des Vorwurfs könnte Ihr Verfahren ohnehin unter Anwaltszwang stehen. Beauftragen Sie also eine Jugendstrafverteidigerin bevor Ihnen durch das Gericht ein anderer fachfremder Pflichtverteidiger beigeordnet wird.