Worauf sollte man bei der Wahl eines Jugendstrafverteidigers achten?
Grundsätzlich gelten hier die selben Maßstäbe wie bei Erwachsenen auch. Hier findest du mehr Orientierungspunkte dafür.
Bei Jugendstrafverteidigern kommt es dazu noch viel verstärkter darauf an, ob die Person Zugang zum Mandanten finden kann. Ob ein Vertrauensverhältnis auf Augenhöhe aufgebaut werden kann. Ob ein gemeinsames Arbeiten am Fall möglich ist, beide sich gegenseitig respektieren.
Schilderungen von Mandanten geht hervor, dass es in unserem Kollegenkreis ein großes Problem ist, dass jugendliche Mandanten nicht ernstgenommen werden. Daher sollte bei der Wahl des Anwalts darauf geachtet werden, ob von Anfang an das Gefühl von Augenhöhe, Respekt und Vertrautheit aufkommt.
Auch ist ein vorherrschendes Problem unter schlechten Verteidigern, dass viele kein Interesse haben, das Verfahren vernünftig vorzubereiten, sondern mit der Absicht in die Gerichtsverhandlung gehen, einfach alles mal eben "wegzuquatschen". Das Trugbild ist dem verständigen Umgang des Verfahrens und die Rücksicht auf den jungen Angeklagten durch Gericht und Staatsanwaltschaft geschuldet. Wir haben unzählige Verfahren als Verteidigern von Mitbeschuldigten erlebt, wo für die Beschuldigten ein deutlich besseres Ergebnis hätte hervorgehen können, wenn man sich im Ermittlungsverfahren vernünftig auf das Verfahren vorbereitet hätte und dem Beschuldigten die besten Startchancen für die Verhandlung eingeräumt hätte. Es ist so wichtig, dem Jugendlichen zur Vorbereitung einen "Fahrplan" zu erstellen, um zum Hauptpunkt des "persönlichen Eindrucks" des Angeklagten die besten Punkte vortragen zu können. Woher soll denn der minderjährige Mandant ganz alleine wissen, was einen guten Eindruck macht?
Der Umgang mit Jugendlichen ist manchmal nicht leicht; insbesondere wenn der Lebensweg des Jugendlichen steinig war. Es ist wichtig, jemanden zu finden, der für einen anwaltlich da ist und einen schützt. Es geht um eure Zukunft und es geht nicht selten um einen Lebensabschnitt, der sehr anstrengend wird.
Unser Tipp: Wenden Sie sich an eine Jugendstrafverteidigerin. Diese kennt sich mit dem Jugendgerichtsgesetz, den Dynamiken von Jugendstrafverfahren und dem Umgang mit jugendlichen Mandanten aus. Unsere Rechtsanwältin Hannah Funke ist Jugendstrafverteidigerin. Sie begegnet der ganzen Familie und insbesondere der betroffenen Person mit dem vollsten Respekt und Ehrgeiz, das Beste zu bewirken. Je nach Härte des Vorwurfs könnte Ihr Verfahren ohnehin unter Anwaltszwang stehen. Beauftragen Sie also eine Jugendstrafverteidigerin bevor Ihnen durch das Gericht ein anderer fachfremder Pflichtverteidiger beigeordnet wird.