Welche Strafe hat man bei Körperverletzung zu erwarten?

 In Deutschland sind Körperverletzungsdelikte im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, und es gibt verschiedene Formen der Körperverletzung, die jeweils unterschiedliche Strafrahmen haben. Hier eine Übersicht über die gängigsten Formen der Körperverletzung und die zugehörigen Strafen:

Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)

  • Definition: Beinhaltet das Zufügen von körperlichem Schmerz oder gesundheitlichen Schäden.
  • Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.


Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)

  • Definition: Körperverletzung mit gefährlichen Werkzeugen, gemeinschaftlich, durch hinterlistigen Überfall, mit einer das Leben gefährdenden Behandlung oder durch Verwendung von Gift.
  • Strafrahmen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Bei gezielter anwaltlicher Arbeit kann eine geringe Freiheitsstrafe in eine hohe Geldstrafe umgewandelt werden.


Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)

  • Definition: Körperverletzung, die zu schweren, dauerhaften Schäden wie dem Verlust des Sehvermögens, des Gehörs, der Sprach- oder Fortpflanzungsfähigkeit führt.
  • Strafrahmen: Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren.


Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

  • Definition: Körperverletzung, die zum Tod des Opfers führt, auch wenn der Tod nicht beabsichtigt war.
  • Strafrahmen: Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren; in minder schweren Fällen 1 Jahr bis zu 10 Jahren.


Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB)

  • Definition: Körperverletzung an Personen, die der Fürsorge oder Obhut des Täters unterstehen, sich in einer hilflosen Lage befinden oder seinem Hausstand angehören.
  • Strafrahmen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.


Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

  • Definition: Körperverletzung durch eine fahrlässige Handlung.
  • Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.



Besondere Umstände und Anmerkungen

  • Strafmilderung oder -erhöhung: Je nach den Umständen des Einzelfalls kann es zu einer Strafmilderung (z.B. bei einem minder schweren Fall) oder Straferhöhung kommen. In bestimmten Fällen kann sich der Täter durch aktive Wiedergutmachung (z.B. Erste Hilfe leisten) strafmildernd auswirken. Auch der Ausgleich von Schäden oder die Leistung von Schmerzensgeld können sich mildernd auswirken. Auch ein entscheidender Aspekt kann ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich sein. Hinsichtlich einer möglichen Verfahrenseinstellung kann es durchaus auch entscheidend sein, ob man Ersttäter ist oder einschlägig vorbestraft ist. Auch die Schwere der Verletzung und die Folgen hieraus beeinflussen die Höhe der Strafe erheblich.
  • Strafantrag: Bei einfacher Körperverletzung ist in der Regel ein Strafantrag des Opfers erforderlich, damit die Tat strafrechtlich verfolgt wird.
  • Nebenfolgen: Zusätzlich zur Hauptstrafe können weitere rechtliche Konsequenzen wie Schmerzensgeldforderungen oder ein Berufsverbot folgen. 



Haftstrafe oder Bewährung? 

Ob eine Freiheitsstrafe abgesessen werden muss oder zur Bewährung ausgesetzt wird, hängt entscheidend von den Tatumständen und dem Täter ab. Für eine Bewährung ist eine sogenannte positive Sozialprognose erforderlich. Der Täter muss gut integriert sein, es darf keinen Zweifel daran geben, dass eine Bewährungsstrafe genügt, damit der Täter nicht erneut straffällig wird. Eine Bewährung kann nur bei einer Verurteilung von bis zu zwei Jahren angesetzt werden.