Mutter tötet das eigene Kind
Der Vorwurf, als Mutter das eigene Kind vorsätzlich getötet zu haben, ist vermutlich eines der gesellschaftlich verwerflichsten Vorwürfe weltweit. Die eigene enge Verbindung zum Kind wird durch Gewalteinwirkung gelöst und dabei einem jungen Menschen Schmerzen zugefügt und die Zukunft genommen.
Die Tötung eines Kindes durch die eigene Mutter gehört zu den schockierendsten und emotional aufgeladensten Verbrechen, die das Justizsystem behandeln muss. Diese Taten erfordern eine sorgfältige und differenzierte Herangehensweise sowohl von der Strafverteidigung als auch von den Vertretern der Hinterbliebenen. In diesem Aufsatz werden wir die möglichen Beweismittel, Verteidigungsansätze und Empfehlungen aus der Sicht eines Strafverteidigers beleuchten und eine Bewertung aus der Perspektive eines Hinterbliebenenanwalts vornehmen.
Die Mutter als Beschuldigte
Dabei ist es statistisch ungewöhnlich, wenn Frauen zu Täterinnen werden. Die meisten Gewalttaten gehen von Männern aus.
Wenn Frauen zu Täterinnen werden, liegt dies nicht selten an besonderen Konstellationen. Als Mutter kommt hier vordergründig Überforderung in Betracht, welche nicht ausreichend reguliert werden konnte. Dass die Rolle der Mutter und die damit einhergehende Care-Arbeit einen oft an die eigenen Grenzen treibt, ist nicht ungewöhnlich. Auch gesunde Menschen verzweifeln hieran. Liegen pathologische Veranlagungen vor oder fehlt es an sozialisierten oder anerzogenen Bewältigungsmechanismen hierbei, wird die Tendenz eröffnet, die Kontrolle zu verlieren. Man schüttelt das Kind, sperrt es weg, verdrängt und vernachlässigt Bedürfnisse, die das Kind nicht selbst erfüllen kann. Das sind Randphänomene, aber sie kommen vor. Und dann steht die Frage der vorsätzlichen Tötung im Raum, wenn das Kind dieses Verhalten nicht überlebt.
Auf der anderen Seite gibt es Fälle, in denen Personen wahnhaft werden. Dass diesem Verhalten eine pathologische Störung zugrunde liegt, ist letztlich zu ermitteln. Welche Trigger dann zusammenlaufen und die Tötung des eigenen Kindes verursachen, variiert von Krankheitsbild zu Krankheitsbild.
Rechtliche Einordnung
Vertiefende Informationen zu Totschlagsverfahren und Mordverfahren sind verlinkt. Sobald die Tötung des Kindes durch die Mutter durch bestimmte Handlungen oder bestimmtes Unterlassen von Handlungen für möglich gehalten werden kann und durch die Mutter dann trotz dessen der Tod billigend in Kauf genommen wurde, befinden wir uns im Bereich der vorsätzlichen Tötungsdelikte. Ob wir uns dann "lediglich" im Totschlag gem. § 212 StGB (Gefängnisstrafe nicht unter fünf Jahren) oder bereits im Mord § 211 StGB (lebenslange Gefängnisstrafe) befinden, hängt maßgeblich davon ab, ob Mordmerkmale festgestellt werden können. Ist das Tötungsverhalten beispielsweise heimtückisch oder besonders grausam? Das hängt vom Einzelfall ab.
Wichtig für die rechtliche Einordnung ist auch die Schuldfähigkeit. War die Mutter noch einsichtsfähig? War sie noch steuerungsfähig? Zweifel hieran können bei Grunderkrankungen bestehen. Sollten eine mindestens verminderte Schuldfähigkeit festgestellt werden, kommt statt der Gefängnisstrafe die unbeschränkte Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie in Betracht (§63er).
Verteidigungsmöglichkeiten und Beweismittel
- Unzurechnungsfähigkeit: Wenn die Mutter zum Tatzeitpunkt an einer schweren psychischen Erkrankung litt, kann ein Verteidigungsansatz auf Unzurechnungsfähigkeit basieren. Hierzu ist ein detailliertes psychiatrisches Gutachten erforderlich.
- Verminderte Schuldfähigkeit: Liegt keine vollständige Unzurechnungsfähigkeit vor, könnte eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund von psychischen Störungen in Betracht gezogen werden.
- Notwehr oder Nothilfe: In seltenen Fällen könnte argumentiert werden, dass die Tat in einer extremen Notsituation aus Notwehr oder Nothilfe heraus begangen wurde.
- Beweislast und Zweifel: Ein Grundpfeiler der Verteidigung ist die Erzeugung von Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Der Verteidiger muss jede Lücke und Unstimmigkeit in den Beweisen der Staatsanwaltschaft aufdecken.
- Fehlende Kausalität: Es muss nachgewiesen werden, dass die Handlung oder das Unterlassen der Mutter ursächlich für den Tod war. Wenn der Tod des Kindes auch bei pflichtgemäßer Aufsicht eingetreten wäre, kann die Kausalität und Zurechnung entfallen.
- Sachverständigengutachten: Experten können bezeugen, dass die getroffenen Maßnahmen den Standards entsprachen und dass die eingetretenen Folgen nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren.
- Rechtliche Widerlegung der Tathandlung: Eine Tötungshandlung oder auch das Unterlassen der gebotenen Handlungen unterliegt juristischen Anforderungen. Hierzu sind zahlreiche Details von erheblicher Bedeutung. Die Behandlung dieser Details und die sich aufwerfenden Rechtsfragen können einen Verstoß auf rechtlicher Ebene zu Fall bringen.
- Mildernde Umstände: Faktoren wie Überlastung der Betreuungspersonen, unzureichende Schulungen oder organisatorische Mängel können als mildernde Umstände vorgebracht werden. Frische, neue Eltern werden zudem anders bewertet als erfahrenere Eltern.
- Verfahrensfehler: Jegliche Fehler im polizeilichen oder gerichtlichen Verfahren, etwa bei der Beweissicherung oder der Zeugenvernehmung, können zur Entlastung des Beschuldigten beitragen.
- Forensische Beweise: Dazu gehören Autopsieberichte, toxikologische Analysen und Tatortspuren. Diese Beweise können helfen, die Todesursache und den Tathergang zu rekonstruieren.
- Zeugenaussagen: Aussagen von Familienmitgliedern, Nachbarn und anderen relevanten Personen können Aufschluss über das Verhalten der Mutter vor und nach der Tat geben.
- Psychologische Gutachten: Diese Beweise sind besonders wichtig, da sie die geistige Verfassung der Mutter zur Tatzeit beurteilen können. Eine psychische Erkrankung oder eine postpartale Depression könnten als mildernde Umstände geltend gemacht werden.
- Elektronische Beweise: Kommunikation über soziale Medien, SMS und E-Mails können Hinweise auf die Motive der Mutter liefern.
Empfehlungen für die Verteidigung
Für eine erfolgreiche Verteidigung sind folgende Schritte und Strategien empfehlenswert:
- Frühzeitige Einschaltung von Experten: Psychiater, forensische Experten und Ermittler sollten frühzeitig in den Fall eingebunden werden, um eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
- Umfassende Beweiserhebung: Es ist wichtig, alle potenziell entlastenden Beweise zu sammeln und sicherzustellen, dass keine relevanten Informationen übersehen werden.
- Detaillierte Vorbereitung auf den Prozess: Der Verteidiger muss alle möglichen Szenarien und Fragen, die im Prozess aufkommen könnten, sorgfältig vorbereiten und durchspielen.
- Sensibler Umgang mit der Öffentlichkeit: Da solche Fälle oft großes mediales Interesse wecken, ist ein sensibler und strategischer Umgang mit der Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich.
Rolle eines Verteidigers
In diesen Verfahren geht es im Regelfall zentral um Fragen der Beweisbarkeit, Kausalität, objektiven Zurechnung, den Anforderungen an das Unterlassen gem. § 13 StGB und Bewertungen der Schuldfähigkeit. Das ist auch der Grund, wieso derartige Vorwürfe unter Anwaltszwang stehen. Auch müssen im Regelfall Gutachten analysiert werden können, rechtsmedizinische Problemstellungen herausgearbeitet werden und im Zweifel die geeignete Strafzumessung aufbereitet werden.
Es müssen fundierte Kenntnisse im Bereich von organisatorischen Betreuungsabläufen, pädagogischen Hintergründen, Auswirkungen und Erziehungsmaßnahmen bestehen. Es müssen allgemeine organisatorische Kenntnisse zu konkreten Erziehungsmaßnahmen bestehen.
All dies erfordert erfahrenes und präzises juristisches Handwerk und sollte daher Anwälten für Gewaltdelikte überlassen werden.
Auch wenn Beschuldigte oft selbst mit den Folgen stark zu kämpfen haben - ob körperlich oder psychisch, so sollte ein Verteidiger niemals bei Verfahrensbeginn vorschnell Hoffnungen streuen. Wir wissen, dass gerade diese Vorwürfe nach mentaler Entlastung lechzen. Jedoch kann kein Verfahren bei Verfahrensbeginn seriöserweise vorhergesehen werden. In derartigen Verfahren haben kleinste Beweisabweichungen erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung von den zuvor aufgeführten Rechtsfragen. Beweismittel können erst im Prozess annähernd sinnvoll beleuchtet werden; es benötigt die Hinzuziehung und Analyse von Sachverständigen und erst mit Entwicklung des Prozesses können sich Tendenzen ergeben.
Unsere Kanzlei ist absoluter Gegner von falschen Hoffnungen und Versprechungen. Wir wissen, wie einfach es sein kann, hierdurch ein gutes Gefühl zu vermitteln, ein Vertrauensverhältnis zu schaffen. Jedoch ist gerade dies der Trugschluss - Vertrauen Sie einem Anwalt mit Kompetenz - jemand, der weiß, was er tut. Selbstredend steht dabei auch Ihre Gesundheit im Vordergrund, aber nicht auf diesem falschen Weg.
Bewertung aus Sicht eines Hinterbliebenenanwalts
Aus der Sicht eines Hinterbliebenenanwalts steht die Vertretung der Interessen der überlebenden Familienmitglieder und die Sicherstellung eines gerechten Verfahrens im Vordergrund. Die Bewertung solcher Fälle muss verschiedene Aspekte berücksichtigen:
- Gerechtigkeit und Verantwortung: Der Anwalt muss sicherstellen, dass die Angeklagte zur Verantwortung gezogen wird und die Hinterbliebenen das Gefühl von Gerechtigkeit erfahren.
- Opferrechte und aktive Mitwirkung: Die Verfahrensrechte von Opfern und Hinterbliebenen sind strikt geltend zu machen. Es ist von erheblicher Bedeutung, auf das Verfahren mit einzuwirken, um die Betroffenen zu schützen und auf dem Weg zum bestmöglichen Ergebnis zu unterstützen. Denn dies kann nie garantiert werden.
- Schadensersatzansprüche: Neben der strafrechtlichen Verfolgung können auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, um den Hinterbliebenen finanzielle Unterstützung zu sichern.
- Emotionale Unterstützung: Der Hinterbliebenenanwalt sollte auch die emotionale Belastung der Familie berücksichtigen und entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen.
- Transparenz und Kommunikation: Eine offene und transparente Kommunikation mit den Hinterbliebenen ist essenziell, um Vertrauen aufzubauen und den Prozess verständlich zu machen.
Rolle eines Hinterbliebenenanwalts
Wie auch ein Strafverteidiger hat der Anwalt, den sich Hinterbliebene (Familie, Angehörige des Todesopfers) nehmen können - ein sogenannter Nebenklagevertreter - dieselben Korrektivaufgaben. Auch auf unserer Seite soll ermittelt werden, wie der Hergang sich gestaltete, um die erforderliche Gerechtigkeit für das Opfer zu schaffen. Es soll natürlich verhindert werden, dass sich der Beschuldigte aus der eigenen Verantwortung herauswindet - soweit sie denn besteht. Hierzu wird ebenfalls auf die Beweissituation eingewirkt, zu Rechtsfragen Stellung bezogen und Ähnliches. Es geht darum, die potentiellen Interessen des Opfers über dessen Angehörigen zu vertreten und verwerfliches Verhalten des Beschuldigten entsprechend zu sühnen. Es geht darum, nicht nur Publikum des Verfahrens zu sein, sondern aktiv mitzuwirken. Am Ende ist der Hinterbliebenenanwalt der einzige tatsächliche Interessenvertreter des Todesopfers - denn Gericht und Staatsanwaltschaft sind zur Neutralität verpflichtet.
Schlussfolgerung
Die Verteidigung in Mordverfahren, bei denen Mütter ihre Kinder töten, erfordert eine sorgfältige und umfassende Herangehensweise. Die Balance zwischen der Aufdeckung der Wahrheit, der Wahrung der Rechte der Angeklagten und der Berücksichtigung der Interessen der Hinterbliebenen ist eine komplexe Aufgabe, die hohe fachliche Kompetenz und Sensibilität erfordert. Sowohl Strafverteidiger als auch Hinterbliebenenanwälte spielen eine entscheidende Rolle in diesem schwierigen Prozess, der letztendlich darauf abzielt, Gerechtigkeit für alle Beteiligten zu erreichen.
Rechtsanwältin Hannah Funke - Anwalt für Gewaltverbrechen
Wir arbeiten schwerpunktmäßig im Bereich der Gewaltverbrechen und Kapitalverbrechen. Lernen Sie uns kennen.