Fragestellungen zu Schlägen und Hieben
In einer Epoche, in der die Gewaltkriminalität unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen besorgniserregend ansteigt, zeigt sich eine verstärkte Präferenz für den Gebrauch von Schlag- und Hiebwaffen. Diese Entwicklung wirft Fragen auf hinsichtlich der rechtlichen Bewertung solcher Taten, insbesondere in Bezug auf die Einschätzung ihrer potenziellen Lebensgefährlichkeit. Wenn Schläge vorrangig gegen weniger vitale Körperregionen wie die Rumpfpartie oder Extremitäten gerichtet sind und der Tod des Opfers erst Wochen später und aufgrund scheinbar unverbundener Ursachen eintritt, wie einer Lungenentzündung, dann stellt sich die Frage, inwieweit diese Handlungen als lebensgefährdend eingestuft werden können.
Die Bewertung der Angriffe durch entsprechende Gegenstände oder Waffen erfolgt insbesondere anhand der folgenden Kriterien:
- Art der Bewaffnung
- Psychische Verfassung des Täters
- Motivation des Täters
- konkrete Angriffsweise
- Wucht/Intensität
- Anzahl
- Zielrichtung (z.B. konkrete Körperteile)
- Verletzungen und andere Beschädigungen
Wichtige Beweismittel, die es zu analysieren gilt, sind daher
- Mögliche Einlassung des Beschuldigten, ggf. psychiatrische Begutachtung
- Inaugenscheinnahme und Begutachtung der Waffe/des Gegenstandes
- Zeugenaussage des Verletzten oder anderer Augenzeugen
- Zeugenaussage der Einsatzbeamten zur Verfassung aufgefundener Personen
- mögliche Videoaufzeichnungen
- Begutachtungen der Verletzungen und Tatortspuren (insb. Blutspuren, ggf. Beschädigungen durch den Gegenstand z.B. durch fehlgeschlagene Hiebe in die Wand)
Einsatz und rechtliche Betrachtung des "Totschlägers"
Der "Totschläger" ist eine besonders gefährliche Form der Schlagwaffe, die am Ende mit einer schweren Stahlkugel beschwert ist und deren Einsatz eine erhebliche, zielbare Bewegungs- und Aufschlagenergie ermöglicht. Solche Waffen maximieren die durch menschliche Bewegungen erzeugte Energie und richten schwere körperliche Schäden an. Im rechtlichen Kontext wird die Verwendung eines solchen Instruments oft mit einem bedingten Tötungsvorsatz in Verbindung gebracht, da es klar ist, dass solche Waffen erheblich zur Gefahr schwerwiegender oder tödlicher Verletzungen beitragen.
Teleskopschlagstock: Nutzung und Rechtsfolgen
Teleskopschlagstöcke, oft ausziehbar und daher leicht zu verbergen, werden häufig von Sicherheitskräften verwendet, aber auch von Zivilpersonen. Ihre rechtliche Handhabung variiert je nach regionalen Gesetzen; in vielen Ländern ist ihr Besitz ohne spezielle Erlaubnis legal, jedoch kann das Tragen in der Öffentlichkeit beschränkt sein. Die Gerichte müssen hierbei prüfen, ob der Einsatz dieser Waffe unter gegebenen Umständen einen bedingten Tötungsvorsatz nahelegt, insbesondere wenn Kopf und Hals des Opfers Ziel der Angriffe waren.
Kuhfuß als Waffe: Seltener aber gefährlich
Der Kuhfuß, eigentlich ein Werkzeug, wird zuweilen als Waffe missbraucht. Obwohl weniger verbreitet, ist seine schwere, robuste Bauart besonders gefährlich. Angriffe mit einem Kuhfuß können schwerste Verletzungen verursachen, wodurch rechtlich oft zumindest ein bedingter Tötungsvorsatz unterstellt wird, wenn der Täter mit einem solchen Werkzeug auf den Kopf oder andere lebenswichtige Bereiche des Körpers zielt.
Schlagstöcke der Polizei und deren dualer Einsatz
Der Einsatz von Polizei-Einsatz-Mehrzweckschlagstöcken (PEMS) ist besonders unter den Streitkräften und in der Selbstverteidigung verbreitet. Diese Waffen sind in der Regel legal zu erwerben und zu besitzen, aber ihre Nutzung in der Öffentlichkeit ist häufig streng reguliert. Im rechtlichen Diskurs wird die Nutzung dieser Waffen von Ordnungskräften im Dienst in der Regel nicht infrage gestellt, jedoch kann die private Verwendung solcher Mittel zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, insbesondere wenn es zu schweren Verletzungen kommt.
Schlussfolgerung: Rechtliche Herausforderungen und Notwendigkeit der Einzelfallprüfung
Jeder Fall, in dem Schlag- und Hiebwaffen eingesetzt werden, erfordert eine gründliche rechtliche Untersuchung der Umstände und Beweggründe des Täters. Die spezifische Natur der verwendeten Waffe, die Art der Verletzungen, die psychische Verfassung des Täters und seine Motivation sind entscheidend, um festzustellen, ob ein bedingter Tötungsvorsatz vorliegt. Es ist wichtig, dass Gerichte alle relevanten Faktoren sorgfältig abwägen, um gerechte Urteile zu fällen, die sowohl die Schwere der Tat als auch die potenziellen Gefahren, die von solchen Waffen ausgehen, angemessen berücksichtigen.
Rechtsanwältin Hannah Funke - Anwalt für Gewaltverbrechen.
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