Fragestellungen: Faustschläge
Unterschied zwischen Medien und Realität
Faustschläge ins Gesicht, die in Film und Fernsehen oft als harmlos dargestellt werden, können in Wirklichkeit lebensgefährliche Verletzungen verursachen. Während die Unterhaltungsindustrie suggeriert, dass solche Schläge lediglich dazu dienen, das Opfer kurzzeitig außer Gefecht zu setzen, zeigen reale Fälle ein deutlich ernsteres Bild.
Faustschläge können in bestimmten Konstellationen schneller zum Tod führen, als man es sich in der konkreten Situation vorgestellt hat. Mindestens können Sie leichte bis schwere Verletzungen hervorrufen.
Fälle zu Faustschlägen
Die deutschen Gerichte, insbesondere die Schwurgerichte, sind immer wieder mit schwerwiegenden Fällen von Wirtshausschlägereien konfrontiert, bei denen einfache Faustschläge zu tödlichen Konsequenzen führten. Zwei Fälle, die den Bundesgerichtshof (BGH) erreichten, illustrieren diese traurige Realität:
Fall 1: Tödliche Verletzungen durch einen Schlag
Im ersten Fall erlitt ein Opfer durch einen starken Schlag auf die linke Gesichtsseite schwerwiegende Verletzungen, darunter eine verletzte Wangenschleimhaut und massive Blutungen, die zu einem Abriss von Brückenvenen und weiterführend zu intrakraniellen Blutungen führten. Das Opfer verlor das Bewusstsein und verstarb später im Bett. Der BGH kommentierte, dass der Tod des Opfers unter unglücklichen Umständen erfolgte und solche Vorfälle selten sind, besonders wenn die körperlichen Voraussetzungen des Opfers (Alkoholabhängigkeit) in Betracht gezogen werden.
Fall 2: Folgen eines Streits unter Trinkfreunden
Im zweiten Fall kam es zwischen dem Angeklagten und seinem Trinkpartner zu einer nächtlichen Auseinandersetzung, die in einem heftigen Faustschlag mündete. Der Schlag führte zu einer blutenden Verletzung im Mundbereich. Nachdem sie ihr Gelage fortgesetzt hatten, verschwand der Geschädigte und wurde am nächsten Morgen tot aufgefunden. Die Todesursache war eine zentrale Lähmung infolge einer Blutung unter der harten Hirnhaut, verursacht durch das stumpfe Schädeltrauma. Es fehlten jedoch ausreichende Beweise für ein vorsätzliches Tötungsdelikt, was die Situation weiter komplizierte.
Schlussfolgerungen für die Rechtsprechung
Diese Vorfälle unterstreichen, dass auch augenscheinlich einfache körperliche Auseinandersetzungen tödlich enden können. Normalerweise wird bei solchen Fällen von einem Vorsatz zur Körperverletzung ausgegangen, es sei denn, es gibt klare Beweise, die auf einen bedingten Tötungsvorsatz hinweisen. Die dargelegten Fälle zeigen, dass selbst unter extremen Bedingungen die Absicht zur Tötung nicht immer klar nachweisbar ist.
Bewertung der Gefährlichkeit und des Tötungsvorsatzes
Die Rechtsprechung erfordert eine solide Beweisbasis für die Annahme eines Tötungsvorsatzes. Unklarheiten in der Beweislage, insbesondere wenn keine eindeutigen Beweise für die Intention des Täters vorliegen, können dazu führen, dass schwerwiegendere Anklagepunkte wie Mord oder Totschlag nicht haltbar sind.
In chaotischen Auseinandersetzungen muss sorgfältig geprüft werden, ob wirklich ein Vorsatz zum Töten vorlag. Hier spielen auch Alkohol- und Drogenkonsum sowie emotionale Zustände des Täters eine wichtige Rolle.
Die Schwere der zugefügten Verletzungen, insb. in Kopfgegend, und die Konsequenzen der Wucht auf den Körper (z.B. ausgelöste Stürze) spielen eine erhebliche Rolle und können bei der Frage zum Tötungsvorsatz zu erheblichen Beweisproblemen führen.
Die Bewertung der Angriffe folgt insbesondere anhand der folgenden Kriterien:
- Art der Vorausbildung im Kampf des Täters
- Psychische Verfassung des Täters
- Motivation des Täters
- konkrete Angriffsweise
- Wucht/Intensität des Schlags
- Anzahl
- Zielrichtung (z.B. konkrete Körperteile)
- Verletzungen und andere Beschädigungen
Wichtige Beweismittel, die es zu analysieren gilt, sind daher
- Mögliche Einlassung des Beschuldigten, ggf. psychiatrische Begutachtung
- Zeugenaussage des Verletzten oder anderer Augenzeugen
- Zeugenaussage der Einsatzbeamten zur Verfassung aufgefundener Personen
- mögliche Videoaufzeichnungen
- Begutachtungen der Verletzungen des Geschädigten und des Beschuldigten
- Weitere Tatortspuren (insb. Blutspuren, Beschädigungen der Umgebung)
Rechtsanwältin Hannah Funke - Anwalt für Gewaltverbrechen
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