Wie und wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
Was ein Pflichtverteidiger ist, haben wir bereits geklärt.
Wann bekommen Sie einen Pflichtverteidiger?
Das Gericht ordnen Ihnen einen Pflichtverteidiger zu, wenn Anwaltszwang besteht und Sie noch keinen Anwalt selbst beauftragt oder innerhalb der Frist benannt haben.
Es besteht kein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger wegen finanzieller Bedürftigkeit. Der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzung des § 140 StPO und damit den aufgeführten Fällen zum Anwaltszwang.
Der Anwaltszwang gilt nur für Strafverteidigermandate (nicht für Opfermandate).
Wie bekommen Sie einen Pflichtverteidiger?
Entweder das Gericht weißt Sie durch einen Brief darauf hin, dass für Ihr Verfahren ein Verteidiger zwingend erforderlich ist. Sie bekommen dann spätestens mit Anklageerhebung die Gelegenheit, innerhalb einer Woche einen Anwalt als Ihren Pflichtverteidiger frei zu benennen. Wenn Sie dies in der angegebenen Zeit nicht tun, teilt das Gericht Ihnen einen zu.
Oder Sie nehmen sich von vorn herein einen Anwalt und während Mandatsschluss oder im Laufe des Mandats wird deutlich, dass das Verfahren unter Anwaltszwang geführt werden muss. Dann kann sich der Anwalt auch als Pflichtverteidiger anmelden.
Was dann?
Wenn Sie einen Pflichtverteidiger zugeteilt bekommen haben, wird Ihnen das durch einen Beschluss durch das Gericht noch einmal offiziell mitgeteilt. Sie sollten sich in jedem Fall mit Ihrem Pflichtverteidiger in Verbindung setzen, damit der Fall besprochen werden kann und die Verteidigung ermöglicht werden kann.
Oft bietet es sich an, eine Zusatzvereinbarung mit dem Pflichtverteidiger abzuschließen, damit dieser sich ausreichend Zeit nehmen kann, Ihren Fall äußerst gründlich zu bearbeiten.
Wenn Sie Frau Funke als Pflichtverteidigerin erhalten möchten, kontaktieren Sie uns vorher unter [email protected].