Kann ein Anwalt helfen, wenn ich sowieso unschuldig bin?

Die Aufgaben eines Strafverteidigers

Die Aufgabe eines Strafverteidigers ist es, den Beschuldigten im Strafverfahren zu vertreten und seine Rechte zu wahren. Er ist der Rechtsbeistand des Beschuldigten und steht ihm in allen Phasen des Verfahrens zur Seite.

Die wichtigsten Aufgaben des Strafverteidigers sind:

  • Beratung des Beschuldigten: Der Strafverteidiger berät den Beschuldigten über seine Rechte und Pflichten im Strafverfahren. Er informiert ihn über die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden, und über die möglichen Folgen einer Verurteilung. Der Strafverteidiger hilft dem Beschuldigten, eine Entscheidung zu treffen, ob er eine Aussage im Ermittlungsverfahren machen möchte oder nicht.
  • Vorbereitung des Verfahrens: Der Strafverteidiger bereitet das Verfahren vor. Er sammelt Beweise, die den Beschuldigten entlasten können. Er analysiert die Beweislage und entwickelt eine Verteidigungsstrategie.
  • Vertretung des Beschuldigten im Verfahren: Der Strafverteidiger vertritt den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, im Gerichtsverfahren und in den Berufungs- und Revisionsverfahren. Er verteidigt ihn vor der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und dem Sachverständigen.
  • Nachsorge: Der Strafverteidiger berät den Beschuldigten nach dem Verfahren über seine weiteren Schritte. Er hilft ihm, eine Bewährungshilfe zu finden oder eine Haftentlassung zu beantragen.


Der Strafverteidiger ist verpflichtet, die Interessen des Beschuldigten zu vertreten. Er ist dabei nicht an Weisungen des Beschuldigten gebunden. Er muss vielmehr das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren wahren.



Strafverteidigung bei Unschuld

Ist der Beschuldigte unschuldig, gibt es trotz dessen mindestens einen Anfangsverdacht gegen die Person. Denn nur bei Anfangsverdacht kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Es kommt nicht selten vor, dass auch unschuldige Personen mit konkreten Anhaltspunkten konfrontiert werden, die mehr oder weniger eindeutig für eine Schuld sprechen. Diesen Anhaltspunkten gilt es sodann, entgegen zu treten mit einer klugen Verteidigungsstrategie. Es müssen Entlastungsbeweise gesammelt werden, Belastungsbeweis entkräftet werden und Stellungnahmen zu rechtlichen Fragen oder Beweismitteln abgegeben werden. Denn aus solchen Anhaltspunkten können sich leicht mehr finden lassen, wenn ohne Strategie gänzlich unbedacht Rechtfertigungen, Begründungen oder Informationen an die Behörden übermittelt werden. Das liegt daran, dass juristische Laien die Tragweite ihrer Informationen nicht richtig einschätzen können. Oft machen Mandanten den Vorwurf schlimmer, wenn sie aus Aktionismus über das Ziel hinaus schießen. Im ungünstigen Fall wird die tatsächliche Situation, aus der Ihre Unschuld hervor geht, als Schutzbehauptung abgetan.

Bei entsprechender Beweislage können auch unschuldige Personen verurteilt werden. Das ist auch der Grund, wieso sich der Anwaltszwang in Strafverfahren nicht nach der Intensität der Beweislage richtet, sondern beispielsweise nach der Deliktsart. Denn letztlich kann jeder verurteilt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Um hiermit die Frage also kurz zu beantworten: Ja, ein Strafverteidiger kann bei Unschuld helfen.