Wen müssen Sie als Pflichtverteidiger benennen?

Sofern Sie einen Brief erhalten haben (meist zeitgleich mit Zustellung der Anklageschrift), dass Sie einen Pflichtverteidiger benennen können, ist das eine hervorragende Chance für Sie.

Der Brief bedeutet letztlich nichts anderes, als dass in Ihren Verfahren Anwaltszwang herrscht und Sie sich bislang keinen Anwalt genommen hatten (sogenannter Wahlverteidiger). Nun muss das Gericht Ihnen einen Anwalt an die Seite stellen (sogenannter Pflichtverteidiger).
Das ist aber nicht irgendein gerichtsinterner Anwalt, sondern Sie dürfen Ihren Vertrauensanwalt benennen. Hierzu fragen Sie am besten den Verteidiger kurz an, den Sie gerne als Pflichtverteidiger hätten und dieser meldet sich sodann bei Gericht als Ihr Anwalt an.
Sollten Sie keinen Anwalt finden, den Sie gerne hätten und es meldet sich entsprechenderweise niemand bis Ablauf der einwöchigen Frist bei Gericht, dann sucht das Gericht Ihnen jemanden aus. Das kann das auch mal ein Anwalt sein, das eigentlich Fachanwalt für Familienrecht ist.
Nutzen Sie also Ihre Chance und fragen Sie selbst Anwälte an. Wen Sie da anfragen, ist Ihnen überlassen.

Wenn Sie Rechtsanwältin Funke als Pflichtverteidigerin benennen möchten, fragen Sie uns kurz per Mail oder Telefon an.