Wie läuft Ihr Mandat mit uns im Regelfall  ab?

 Nachdem das Mandat geschlossen wurde, wird die Bearbeitung gestartet.


Behördenkontakt

Die Rechtsanwältin zeigt bei den zuständigen Behörden die Verteidigung/Vertretung an und es werden die ersten Anträge gestellt. Insbesondere der Antrag auf Akteneinsicht wird hier zeitnah gestellt. Denn erst ab Akteneinsicht kann so richtig eine Strategie entwickelt werden und es kann in den aktiven Teil übergehen. Auch werden in diesem Zuge auch beispielsweise Anträge auf Beiordnung gestellt, wenn dies zuvor beim Mandatsschluss so vereinbart wurde.

Akteneinsicht

Die Akte lässt je nach Stand des Verfahrens einige Wochen bis Monate auf sich warten. In der Regel dauert es bei uns als ungefährer Richtwert zwölf Wochen ab Antragsstellung, bis wir die Ermittlungsakte zur Verfügung gestellt bekommen.
Wurde bereits Anklage erhoben und die Ermittlungen sind abgeschlossen, kann es rund drei Wochen dauern, bis man Einsicht in die Akten bekommt. Je nachdem wie viele Beschuldigte es gibt, kann sich dies verzögern. Auch verzögert es sich dann, wenn vorher gewisse Anträge erst beschieden werden müssen.
Mitten im Ermittlungsverfahren dauert die erste Akteneinsicht je nach Komplexität und Entscheidung über Pflichtverteidigeranträge mehrere Wochen bis Monate. Erfährt der Beschuldigte aufgrund eines Anhörungsbogens zu einfach gelagerten Vorwürfen von dem Ermittlungsverfahren, dürften nur Wochen bis zur Akteneinsicht vergehen. Oftmals werden erst die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen durchgesetzt bis der Strafverteidigung Einsicht gewährt wird. Dauern diese Ermittlungsmaßnahmen länger, dauert der Zeitpunkt der ersten Akteneinsicht auch länger. Insbesondere bei Sexualdelikten kann sich eine erhebliche Verzögerung ergeben, wenn die Opferzeugin vernommen oder sogar begutachtet werden muss oder wenn Speichermedien ausgewertet werden. Die Auswertung eines Mobiltelefones nach Sicherstellung wegen des Verdachtes kinderpornographischer Inhalte dauert je nach Auslastung der forensischen Auswertungsstelle erfahrungsgemäß mindestens ein halbes Jahr, oftmals deutlich länger.

Ist sie endlich da, wird die Akte durch die Anwältin analysiert und die ersten Erwägungen zu einer Verteidigungsstrategie angesetzt. 
 

Der Akte können Sie Angaben zum Anfangsverdacht entnehmen (= Auf welcher Grundlage wurde das Verfahren gegen Sie eingeleitet?) und entsprechenden Ermittlungsmaßnahmen (beispielsweise zu einer Wohnungsdurchsuchung, Zeugenvernehmungen, Auswertungen). Zwischendurch befinden sich immer wieder Vermerke der Polizei und Verfügungen der Staatsanwaltschaft, denen auch Einschätzungen zur Sach- und Rechtslage entnommen werden können. 


Je nachdem in welchem Ermittlungsstand sich die Akte dann befindet, kann es sinnvoll sein, weitere Befunde oder Ermittlungsergebnisse abzuwarten, bis sich für eine Strategie entschieden wird. Letztlich müssen alle Beweismittel ausgewertet werden, um eine möglichst sichere Strategie anzusetzen.

Mandantenbesprechung

Mit dem Mandanten wird die Akte erörtert, sobald wir auf dem Stand sind, eine Strategie auf einer stabilen Grundlage ansetzen und planen zu können. Das ist vor allem dann der Fall, wenn uns alle Informationen vorliegen, die wir brauchen, um die optimalste und sicherste Verteidigungsstrategie für Sie auszuarbeiten.

Für die Führung eines streitigen Verfahren ist ein deutlich anderes Vorgehen vorgesehen als bei einer geständigen Strafmaßverteidigung. Da wir unsere Strategien auf Ihre Person und Ihren Fall maßschneidern, kann der weitere Weg nicht für die Allgemeinheit weiter skizziert werden. 

Weiteres

Das Ermittlungsverfahren gibt die Möglichkeiten der Verfahrenseinstellungen. Hierzu kann es sinnvoll sein, entsprechende anwaltliche Stellungnahmen und Anträge zu fertigen.
Das Ermittlungsverfahren endet entweder sodann durch Einstellung wegen unzureichender Beweislage oder Rechtslage oder wegen Geringfügigkeit. Wird das Verfahren nicht eingestellt, wird die Sache vor Gericht gebracht. Dies geschieht durch Anklageerhebung.  Bei einfacheren Fällen kann auch ein Strafbefehl ergehen.