Anwaltskosten und finanzielle Hilfen
Wenn Ihnen das wichtig ist, finden wir einen Weg. Mit gegenseitigem Vertrauen.
Individuelle Anwaltskosten
Anwaltskosten sind so individuell, wie die Verfahren dahinter. Daher kann keine verbindliche Auskunft oder ein Fixpreis festgesetzt werden. Die Betreuung kleiner Verfahren ist selbstredend kostengünstiger als die Verteidigung umfangreicher Strafverfahren.
Fragen Sie einfach per Mail an, wie viel die Mandatsübernahme für Ihren individuell Fall kosten wird. Unverbindlich und schnell über: [email protected]
Transparenz ist uns ebenso wichtig wie Ihnen!
Zudem erlauben wir uns den Hinweis, dass für viele Strafverfahren (nachzulesen in § 140 StPO) Anwaltszwang besteht. Ein bestimmtes Kostenrisiko entsteht also regelmäßig durch diese Verfahren. Suchen Sie sich Ihren Anwalt lieber selbst aus, bevor Ihnen durch das Gericht ein willkürlicher Pflichtverteidiger zugeteilt wird.
Weiter unten auf der Seite finden Sie Erläuterungen zu möglichen Kostengestaltungen und finanziellen Hilfen.
Wichtig: Ein Plädoyer für den Nutzen hochwertiger Arbeit
Die Leistung unserer Kanzlei unterscheidet sich durch unsere Spezialisierung. Wir bieten hohe fachliche Kompetenz - allen voran in unseren Kernbereichen. Qualität hat ihren Preis. Sicherlich finden Sie immer Anwälte, die "es günstiger machen". Wenn Anwälte jedoch keine Zeit in Ihr Mandat investieren können, weil die Kosten zu gering sind, können Sie das Geld auch direkt Spenden oder verbrennen. Wenn Sie die Verteidigung durch Discount-Anwälte wünschen, werden Sie vermutlich schneller fündig, als man denkt. Am Ende liegt es also in Ihrer Hand, welchen Weg Sie gehen möchten.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Verdeutlichen Sie sich dabei immer: fehlende oder schlechte Strafverteidigung ist letzten Endes oftmals teurer als eine wohl fundierte Verteidigung in einer guten Kanzlei. Der Wille, es selbst zu machen, kann Expertise nicht ersetzen.
- Eine Fehlentscheidung an der falschen Stelle kann alles infizieren.
- Ziel einer gelungenen Strafverteidigung ist bei kleineren Verfahren stets, die Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren oder eine anderweitige außergerichtliche Beendigung (beispielsweise durch Erlass eines Strafbefehls). Nur so kann eine stigmatisierende Gerichtsverhandlung umgangen werden. Nicht selten kann der nötige Druck zur Verfahrensbeendigung ausdrücklich durch Verteidigerschriften erzielt werden.
- Auch drohen bei Ermittlungen oder Verurteilungen arbeitsrechtliche oder migrationsrechtliche Konsequenzen, welche letztlich die Investierung in anwaltliche Verteidigung möglicherweise günstiger gemacht hätte. Die Eintragung einer Vorstrafe kann sich auch auf die künftige Berufsausübung oder Jobsuche auswirken.
Unsere Mandanten schätzen es, dass wir uns viel Zeit für Sie nehmen und Leistung erbringen, die individuell, sorgfältig und präzise ausgearbeitet wurde. Wir bauen zu jedem Einzelnen eine konkrete Bindung auf.
Dafür erlauben wir uns eine angemessene und faire Bezahlung.
Wir genießen das Privileg, uns bei Anfragen für oder gegen eine Zusammenarbeit zu entscheiden. Dies suchen wir uns wohl durchdacht aus - ebenso wie sich Mandanten den Rechtsanwalt aussuchen. Wir entscheiden selbstverständlich nicht anhand der "Härte des Vorwurfs", sondern ob die Wellenlänge stimmt.
Wir pflegen ein Vertrauensverhältnis zu ihnen und dieses erstreckt sich auf die Leistungen, die wir erbringen ebenso wie die Leistungen, die wir von unseren Mandanten erwarten.
Lassen Sie sich von unseren Standards überzeugen.
Kosten für ein Erstgespräch
Kostenfreies Kennenlerngespräch
Wenn Sie vor Ihrer Entscheidung zur Zusammenarbeit sich ein Bild von der Anwältin machen möchten, gibt es auch die Möglichkeit, beispielsweise ein telefonisches Kennenlerngespräch zu vereinbaren. Dieses ist selbstverständlich kostenfrei und beinhaltet keine Beratungsangaben zu Ihrem konkreten Sachverhalt.
Erhalten Sie Informationen zum organisatorischen Vorgehen, Kosten und nutzen Sie die Gelegenheit, Frau Funke kennenzulernen.
Ein einem derartigen Gespräch lernen Sie in aller Kürze die Anwältin kennen und können für sich bestimmen, ob die Chemie stimmt.
Das Kennenlerngespräch findet im Regelfall telefonisch statt.
Vorteil: Sie können abschätzen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können, ohne dass hierdurch Kosten entstehen.
Nachteil: Sie erhalten keine konkreten rechtlichen Einschätzungen zu Ihrem Sachverhalt. Diese erfolgen erst mit Mandatsschluss und in vielen Fällen nach Einsicht in die Ermittlungsakten.
Kostenpflichtiges Beratungsgespräch
Wenn Sie eine rechtliche Beratung zu Ihrer Situation wünschen, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Sie erhalten umfangreiche Informationen zu Ihren Fragen, soweit diese ohne Akteneinsicht möglich sind. Das Beratungsgespräch dauert je nach Sachverhalt im Regelfall 30 bis 90 Minuten.
Beratungspauschale: 190,00 € inkl. Mwst.
Beliebte finanzielle Hilfen
- Beratungshilfescheck von Weißer Ring e.V.
- Rechtschutzversicherung
- Lila Hilfe e.V.
Vorteil: Sie erhalten Informationen zu Ihrem Fall, mit denen Sie eigenständige verfahrensrelevante Entscheidungen treffen können.
Nachteil: Es entstehen Kosten und in vielen Fällen können konkreten Angaben nur nach Einsicht in die Ermittlungsakten oder Sichtung der Beweismittel gemacht werden.
Nähere Informationen zum Beratungsscheck Weißer Ring e.V.
Die Erstberatung können Sie im Regelfall über den Opferschutzverein "Weißer Ring e.V." abrechnen. Dieser Verein bietet für anwaltliche Erstberatungen von Opfern einen Hilfescheck an. Dieser beläuft sich auf 190,00€ und begleicht unsere Anwaltskosten (nur) für Ihre Erstberatung.
Um diesen Scheck nutzen zu können, nehmen Sie Kontakt zum Weißen Ring auf uns bitten um die Ausstellung des "Hilfeschecks für die anwaltliche Erstberatung".
Kontaktdaten finden Sie hier: https://weisser-ring.de/standorte
Im Regelfall wird Ihnen der Scheck sodann zeitnah zugeschickt. Bringen Sie den Scheck einfach zur Erstberatung mit.
Nähere Informationen zu Lila Hilfe e.V.
Bei frauenfeindlicher Gewalt bietet der Verein Lila Hilfe e.V. Kostenhilfen an, die unabhängig finanzieller Bedürftigkeit auf Ihren (wirklich unkomplizierten) Antrag hin bewilligt werden können.
Kosten für die Strafverteidigung
Allgemeine Strafverteidigerkosten
Die Höhe der Preise von Anwälten variiert je nachdem, wie abgerechnet wird. Möglich ist die Abrechnung über
- gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
- über pauschale Honorarsummen,
- nach einem Stundensatz,
- oder eine Mischung aus allen.
Welche Vergütungsart für ein Mandat in Betracht kommt, hängt von vielen unterschiedlichen höchst individuellen Faktoren ab. Was bei Ihnen in Betracht kommt, kann nur nach Erörterung des Vorwurfs und der mutmaßlichen Sach- / Rechtslage festgelegt werden. Strafverfahren sind nunmal eklatant individuell.
Fragen Sie für Ihren individuellen Sachverhalt die voraussichtlichen Verteidigungskosten an: [email protected]
Aus diesem Grund kann auf einer Website kein allgemeingültiger Preis für Anwälte ausgewiesen werden. Auch wenn das frustrierend sein mag. Anders machen es auch Kollegen nicht, außer Sie informieren entweder ungenügend über Preisentwicklungen oder setzen von Anfang an ohnehin einen horrend hohen Preis an.
Wenn Ihnen das wichtig ist, finden wir eine Lösung. Wenn wir uns aufeinander verlassen können.
Bloße Akteneinsicht
Möchten Sie in Ihrem Verfahren lediglich Akteneinsicht erhalten? Als Beschuldigte (§ 147 StPO) in einem Strafverfahren gewährt die Strafprozessordnung Akteneinsicht. Der Zeitpunkt, wann diese gewährt wird, hängt in hohem Maße von Ermittlungsschritten und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und Gerichte ab.
Sollten Sie uns lediglich für die Beantragung der Akteneinsicht beauftragen wollen, stellen wir hierfür pauschal 500,00€ inkl. Umsatzsteuer in Rechnung. Sollten Sie die anwaltliche Beauftragung also in diesem beschränkten Maße wünschen, sprechen Sie uns bitte ausdrücklich hierauf an.
Beachte: Ob und in welchem Umfang es für Geschädigte für die Glaubhaftigkeit ihrer möglichen Zeugenaussage sinnvoll ist, Akteneinsicht zu nehmen, sollte sich gut überlegt werden.
Finanzielle Hilfen
Prozesskostenhilfe
In der Strafverteidigung gibt es leider keine Prozesskostenhilfe für finanziell bedürftige Personen.
Rechtschutzversicherung
Wenn Ihre Rechtschutzversicherung Strafrechtsschutz umfasst, gibt es die Möglichkeit, dass auch hier Kosten übernommen werden. Um für sich selbst die Gewissheit der Kostenübernahme haben, sollten Sie im Vorfeld eine schriftliche Deckungszusage für die Strafverteidigung beantragen. So sinkt Ihr Kostenrisiko.
Im Regelfall wird bei Strafrechtsschutz die Kostenübernahme für Fahrlässigkeitsdelikte (zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung) übernommen. Die Verteidigung von Vorsatzdelikten (zum Beispiel gefährliche Körperverletzung) wird nur unter eingeschränkten Voraussetzungen gewährt, insbesondere wenn kein Urteil zu Ihren Lasten ergeht. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung hier bei Ihnen Regress nehmen.
Pflichtverteidigung
Wenn Ihr Verfahren unter Anwaltszwang (§ 140 StPO) steht und Sie sich Ihren Anwalt als Pflichtverteidiger bestellen lassen, erhält der Anwalt die Anwaltskosten in der reduzierten Höhe vom Staat. Bei einer Verurteilung haben Sie die Kosten dem Staat zu erstatten; bei Freispruch selbstverständlich nicht.
Entweder man lässt sich einen Pflichtverteidiger willkürlich durch das Gericht zuteilen, oder man fragt den eigenen Anwalt an, ob dieser auch als Pflichtverteidiger auftreten könnte.
So oder so ist der Pflichtverteidiger Ihr Interessenvertreter - nicht der vom Gericht. Jedenfalls wenn man die Sache vernünftig macht und dem Anwalt vertrauen kann.
Sind Pflichtverteidiger also schlechte Anwälte?
Nein, man kann sich den Pflichtverteidiger ja sogar selbst aussuchen. Man wird vom Gericht immerhin dazu aufgefordert, einen Vertrauensanwalt zu benennen.
Es sind keine „Anwälte vom Gericht“, die Abrechnungslage ist nur etwas anders.
Weiter unten finden Sie typische Fälle, in denen eine Pflichtverteidigung möglich ist.
Vorteile
Vorteilhaft ist, dass dies eine Kostenerleichterung sein kann, da die gesamten Anwaltskosten nicht direkt als Vorschuss an den Anwalt gezahlt werden müssen, sondern in Höhe dieser gesetzlichen Gebühren vom Staat vorgeschossen werden.
Nachteile
Durch die Kostenübernahme der Gerichte in nur sehr geringer Höhe, ist das Auftreten als Pflichtverteidiger ohne Selbstbeteiligung für viele Anwälte nicht wirtschaftlich sinnvoll.
Lösung: Selbstbeteiligung
Daher ist es dringend anzuraten, in aufwendigeren Fällen eine Zusatzvergütungen zu vereinbaren. Diese haben Sie selbst zu tragen. Die Vereinbarung einer solchen bietet sich jedoch regelmäßig an, da die Kapazitäten bei Pflichtverteidigungen andernfalls realistischerweise geringer sind als bei richtigen Beauftragungen.
Ob eine Pflichtverteidigung bei Ihnen in Betracht kommt und wie hoch so eine Selbstbeteiligung bei Ihrem individuellen Fall aussehen könnte, können Sie gerne per Mail anfragen: [email protected]
Günstiger Verfahrensausgang
Wenn keine Pflichtverteidigung vorliegt: Bei Freispruch werden die Anwaltskosten jedenfalls in Höhe der gesetzlichen Gebühren vom Staat an Sie zurückerstattet, ebenso wie bei Verfahrenseinstellungen, sofern dies ausdrücklich durch das Gericht bestimmt wurde. Bei Verfahrenseinstellungen im Ermittlungsverfahren werden die Kosten nicht vom Staat übernommen.
Typische Fälle, die eine Pflichtverteidigung ermöglichen
Was eine Pflichtverteidigung ist, wurde im Vorfeld erläutert. Dass diese eine Kostenerleichterung sein kann, da die gesamten Anwaltskosten nicht direkt als Vorschuss an den Anwalt gezahlt werden müssen, kann vorteilhaft sein.
Hier sind typische Fälle, die eine Pflichtverteidigung ermöglichen können:
- Wenn der Beschuldigte inhaftiert ist
- Bei laufender Bewährung
- Bei schwieriger Beweislage
- Bei schwieriger Rechtslage
- Bei besonderer Schutzbedürftigkeit (zum Beispiel bei einer Seh-, Hör- oder Sprachbehinderung, bei erheblichen Zweifeln an der Geistesfähigkeit)
- Wenn es um die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gehen könnte
- Wenn ein Opferanwalt im Strafverfahren auftritt (Nebenklage)
- Bei schweren Vorwürfen
- Sexualdelikte nach § 177 StGB (zum Beispiel sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigungen, Vergewaltigungen)
- Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB
- Kinderpornographische Delikte, § 184b StGB
- Tötungsdelikte
- Raub und ähliche Delikte
- Vermögensdelikte in sehr hohen Summen
- Brandstiftungsdelikte
- Drogendelikte mit nicht geringen Mengen
uvm.
Man kann den Vorwurf googlen und schauen, ob im Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr formuliert ist oder uns anfragen.
Notdienst bei Beschuldigten (Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung)
Wenn Frau Funke im Notfall anrücken muss, entstehen hierdurch Kosten. Wie hoch die sind, können Sie am Notfalltelefon erfragen - die hängt zum Beispiel vom Vorwurf, dem Aufwand der Anreise, der Tageszeit uvm. ab.
Kosten für die Vertretung von Opfern oder Hinterbliebenen
Allgemeine Opferanwaltskosten
Die Höhe der Preise von Anwälten variiert je nachdem, wie abgerechnet wird. Möglich ist die Abrechnung über
- gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
- über pauschale Honorarsummen,
- nach einem Stundensatz,
- oder eine Mischung aus allen.
Welche Vergütungsart für ein Mandat in Betracht kommt, hängt von vielen unterschiedlichen höchst individuellen Faktoren ab. Was bei Ihnen in Betracht kommt, kann nur nach Erörterung des Vorwurfs und der mutmaßlichen Sach- / Rechtslage festgelegt werden. Strafverfahren sind nunmal eklatant individuell.
Fragen Sie für Ihren individuellen Sachverhalt die voraussichtlichen Verteidigungskosten an: [email protected]
Aus diesem Grund kann auf einer Website kein allgemeingültiger Preis für Anwälte ausgewiesen werden. Auch wenn das frustrierend sein mag. Anders machen es auch Kollegen nicht, außer Sie informieren entweder ungenügend über Preisentwicklungen oder setzen von Anfang an ohnehin einen horrend hohen Preis an.
Wir finden einen Weg, wenn Ihnen das wichtig ist.
Bloße Akteneinsicht
Möchten Sie in Ihrem Verfahren lediglich Akteneinsicht erhalten? Als Geschädigte (§ 406e StPO) in einem Strafverfahren gewährt die Strafprozessordnung Akteneinsicht. Der Zeitpunkt, wann diese gewährt wird, hängt in hohem Maße von Ermittlungsschritten und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und Gerichte ab.
Sollten Sie uns lediglich für die Beantragung der Akteneinsicht beauftragen wollen, stellen wir hierfür pauschal 500,00€ inkl. Umsatzsteuer in Rechnung. Sollten Sie die anwaltliche Beauftragung also in diesem beschränkten Maße wünschen, sprechen Sie uns bitte ausdrücklich hierauf an.
Beachte: Ob und in welchem Umfang es für Geschädigte für die Glaubhaftigkeit ihrer möglichen Zeugenaussage sinnvoll ist, Akteneinsicht zu nehmen, sollte sich gut überlegt werden.
Staatliche finanzielle Hilfen
Kostenhilfen hängen vom Einzelfall ab - die Erfolgsaussichten der Kostenhilfebeantragung kann sich mit Entwicklung des Mandats verändern.
Wir finden eine Lösung, wenn Ihnen das wichtig ist.
Fragen Sie uns gerne unverbindlich per Mail an, ob eine Kostenhilfe für Ihren konkreten Fall in Betracht kommt und wie hoch eine mögliche Selbstbeteiligung wäre: [email protected]
§ 397a Abs.1 StPO, staatliche Kostenhilfe bei schweren Vorwürfen
In bestimmten gesetzlich aufgelisteten Fällen trägt der Staat unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (mit Ausnahme von vorsätzlichen Falschangaben) die Opferanwaltskosten der Nebenklage in Höhe der reduzierten, gesetzlichen Anwaltsgebühren.
Diese Kostenübernahme ist abhängig von der Art des gegen Sie ausgeübten Verbrechens (nicht von Ihrer finanziellen Situation!). Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Opfer schweren sexuellen Missbrauchs (z.B. sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung) geworden sind oder einen versuchten Tötungsanschlages. Es fallen auch noch andere "schwere Gewaltdelikte" hierunter. Lassen Sie sich beraten, ob das gegen Sie ausgeübte Verbrechen die staatliche Kostenbeteiligung ermöglicht.
Diese Art der Kostenhilfe bezieht sich auf die Vertretung im Nebenklageverfahren (siehe oben) und ist nicht auf Adhäsionsverfahren anwendbar.
Selbstbeteiligung
Die Kostenübernahme des Staates erfolgt lediglich in Höhe der reduzierten, gesetzlichen Anwaltsgebühren. Für eine vollständige Deckung der üblichen Anwaltskosten ist es oftmals sinnvoll, gemeinsam eine Zusatzvereinbarung zu schließen. Wie hoch diese Art der Selbstbeteiligung bei einem Mandat mit uns dann wäre, ist vom Einzelfall abhängig, insb. vom Aufwand des Verfahrens und kann im Vorhinein mit der Anwältin besprochen werden. Fragen Sie uns gerne unverbindlich per Mail an, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung bei uns wäre.
Einfach gelagerte Fälle
In einfach gelagerten Fällen ist eine Selbstbeteiligung nicht besonders hoch, in manchen seltenen Fällen ist sie gar nicht erforderlich und es würden keine Zusatzkosten für Sie anfallen - unsere Anwaltskosten im Nebenklageverfahren würden in diesen Fällen vollständig vom Staat getragen.
Wir finden einen Weg, wenn Ihnen das wichtig ist.
§ 397a Abs.2 StPO, Prozesskostenhilfe bei finanzieller Bedürftigkeit
Sollte das gegen Sie ausgeübte Verbrechen wie zuvor dargestellt die Kostenübernahme selbst nicht bereits rechtfertigen, gibt es die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe bei finanzieller Bedürftigkeit. Die finanzielle Situation sollte hierbei ungefähr im Bereich der Sozialhilfe liegen.
Zudem muss dargelegt werden, dass es Ihnen nicht zugemutet werden kann, die eigenen Interessen selbst wahrnehmen zu können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie durch die Tat körperliche oder seelische Gebrechen davon getragen haben, der Prozess eine außerordentliche psychische Belastung darstellt, wenig Deutschkenntnisse oder komplexe Sachverhalte vorliegen oder eine komplexe rechtliche Situation zugrunde liegt.
Auch in diesem Fall werden die gesetzlich geringen Anwaltsgebühren übernommen. Eine Selbstbeteiligung fällt hier nicht an.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die ausgelegten Kosten irgendwann an den Staat zurückgezahlt werden müssen (insb. wenn sich Ihre finanzielle Situation in den nächsten Jahren verbessert oder ein Freispruch ergeht).
§ 68b StPO, staatliche Kostenhilfe für Zeugen
Kommt eine Nebenklagevertretung nicht in Betracht, kann die Anwältin als Zeugenbeistand an den Vernehmungen zum Schutz der Geschädigten teilnehmen.
Auch hier gibt es die Möglichkeit der Beiordnung gem. § 68b StPO. Die Anforderungen sind hier jedoch sehr sehr hoch und liegen nur selten vor.
Rechtschutzversicherung
Viele Rechtschutzversicherungen decken die Kostenübernahme der Opfervertretung (der Nebenklage in Strafverfahren oder des Kontaktverbotes im Gewaltschutzverfahren) ab. Holen Sie hierzu im Vorfeld eine Deckungszusage ein, um Ihr Kostenrisiko zu reduzieren.
Günstiger Verfahrensausgang
Wenn keine staatliche Kostenübernahme gewährt wurde:
Bei Verurteilung hat der Verurteilte die Anwaltskosten der Nebenklägerin im Regelfall jedenfalls in Höhe der gesetzlichen Gebühren an Sie zurückzuerstatten, ebenso wie bei Verfahrenseinstellungen, sofern dies ausdrücklich durch das Gericht bestimmt wurde. Beachten Sie, dass dies für Sie nur zielführend ist, wenn der Beschuldigte in der Lage ist, die Kosten irgendwann auch bei Ihnen zu begleichen.
Bei Verfahrenseinstellungen im Ermittlungsverfahren oder Freispruch werden die Kosten nur in Ausnahmefällen vom Staat übernommen.
Wir beraten Sie gerne zu den Erfolgsaussichten der Kostenübernahme oder welche Kosten in andern Fällen auf Sie zukommen würden. Ohne Sie unter Druck zu setzen. Nur weil wir über die Kosten sprechen, müssen Sie noch nicht lange diesen Weg gehen.
Private finanzielle Hilfen
Nicht nur der Staat bietet diverse Kostenhilfen in einem Strafverfahren an. Auch Vereine bieten regelmäßig finanzielle Hilfen an.
Lila Hilfe e.V.
So bietet der Verein Lila Hilfe e.V. finanzielle Hilfen für feministische Frauen an. Eine Anfrage hier lohnt sich, Ihr Kostenrisiko zu reduzieren. Treten Sie mit dem Verein in Verbindung und lassen sich dort beraten, ob eine Kostenübernahme ermöglicht werden kann: https://lilahilfe.org/contact/
Weißer Ring e.V.
Auch der Weiße Ring e.V. bietet finanzielle Hilfen über die Kostenübernahme der Erstberatung an. Informieren Sie sich hier, ob Ihr Verfahren hierfür in Betracht kommt: https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/hilfe-vor-ort
Die Gewährung privater Kostenhilfen kann durch uns natürlich nicht garantiert werden. Erkundigen sich bei dem jeweiligen Verein bitte selbsttätig, ob diese Ihnen finanziell helfen können.